Führerscheinklasse B
ab 80 €
pro Nacht
Technische Angaben
- Hersteller (Wohnmobilmarke)Bürstner
- ModelTravel Van T620 G
- Hersteller (Chassis)Fiat
- Modellbezeichnung (Chassis)Ducato
- HauptkategorieTeil-Integriert
- Davon mit Isofix-
- Sitzplätze mit Gurt2
- Zulässiges Gesamtgewichtbis 3.500 Kg
- Gewicht in fahrbereitem Zustand2.896 Kg
- Baujahr2024
- Länge660 cm
- Breite220 cm
- Höhe285 cm
- Leistung(PS) 140
- Kraftstoffdiesel
- AntriebsartZweirad
- Anzahl der Gänge6
- SchaltungManuell
- Kraftstofftank90 L
- Frischwassertank120 L
- Abwassertank90 L
- Achsen2
- Reifen225 / 75 / R / 16 / C
- Verbrauch pro 100km10 L/100km
- Schadstoffklasseeuro6
- UmnweltplakateGrün
- Maße Heckbett203 x 75 - 53 / 193 x 75
- Kapazität Kühlschrank90 L
Komfortmerkmale & Extras
- Waschbecken
- Dusche
- Toilette
- Versorgerbatterie
- Wasseranschluss
- Klimaanlage Fahrerhaus
- Gasheizung
- Warmwasser
- Frischwassertank
- Abwassertank
- iPhone/iPod-Anschluss
- Bluetooth
- USB-Anschluss
- Navigation
- Radio
- MP3-Anschluss
- Gefrierfach
- Spüle
- Herd
- Kühlschrank
- Geschirrset
- All-inclusive
- Markise
- Audio System
- Haustiere erlaubt
- Heckgarage
- Fahrradträger
- Getrennter Schlafbereich
- Campingset
- DVD
- TV
- Zentralverriegelung
- Servolenkung
- ABS
- Tempomat
- ESP
- Rückfahrkamera
Detaillierte Beschreibung
Preisgestaltung
Vorsaison
4. Mai - 21. Juni
Vermietung ab 3 Nächte
Haupt-Saison
22. Juni - 24. August
Vermietung ab 7 Nächte
Standard-Saison
Vermietung ab 3 Nächte
Neben-Saison
1. Januar - 23. März
Vermietung ab 3 Nächte
Außer-Saison
24. August - 21. September
Vermietung ab 3 Nächte
Öffnungszeiten
Mietbedingungen
Der Mietpreis berechnet sich aus der gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot. Die Mietlänge ergibt sich aus den Miettagen, wobei der Abhol- und der Rückgabetag als ein Miettag gilt.
Die Anzahlung beträgt 20% des Gesamtpreises (inkl. Übergabepauschale) und ist bis 10 Tage nach Erhalt der Bestätigung zu leisten. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Mietbeginn zu entrichten. Die Kaution spätestens bei Abholung.
Der Vermieter schließt eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug ab. Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt 1000,- €. Die Kaution für den Fall eines vom Mieter verursachten Unfalls bzw. Fahrzeugbeschädigung, sowie für fehlende Gegenstände oder vom Mieter beschädigte Innenausstattung beträgt 1000,- €. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgegeben, wird der Betrag erstattet. Diese Rückzahlung enthebt den Mieter aber nicht von der Haftung für versteckte, bei der Rückgabe nicht sofort festgestellter Beschädigungen.
Alle 2000 Kilometer ist der Ölstand zu prüfen und ggf. ist Öl nachzufüllen. Ist ein Schaden gleich welcher Art entstanden, bitten wir um sofortige Benachrichtigung. Fehlende Gegenstände und vom Mieter beschädigte Innenausstattung müssen voll ersetzt werden. Fehlende Autoradios mit Codekarte oder sonstigen Sicherungsvorkehrungen, können nur gegen Vorlage der Code-Karte oder entsprechendem ersetzt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen. Das Anbringen von Aufklebern ist zu unterlassen. Dies gilt nicht für Mautplaketten. Es darf nur die Windschutzscheibe beklebt werden. Die Aufkleber sind vom Mieter wieder zu entfernen, ansonsten werden 10,- € pro Aufkleber berechnet.
Der Vermieter kann sämtliche Forderungen an den Mieter sofort mit der Kaution verrechnen. Hierzu gehören insbesondere die Verrechnung von Ersatzansprüchen wegen Beschädigung des Mietobjektes, die Verrechnung von Ersatzansprüchen wegen Fehlen oder Beschädigungen von Gegenständen des Mietobjektes und die Kosten für nicht durchgeführte Reinigungen. Das Fahrzeug ist innen gereinigt zurückzugeben, andernfalls berechnen wir 150,- €. Bei extremer Verschmutzung wird nach Aufwand berechnet. Für eine nicht gereinigte Toilette stellen wir 150,- € in Rechnung. Die Außenreinigung erfolgt durch den Vermieter. Die Beträge werden von der hinterlegten Kaution einbehalten. Führt der Mieter Reinigungsarbeiten selbst durch, so haftet er auch für entstandene Schäden, z.B. zerkratzte Scheiben, Kratzer im Lack o.ä. Die Hundemitnahme ist vorher anzumelden. Wird nach Rückgabe festgestellt, dass ein Hund mitgeführt wurde, wird die Gebühr für die Hundemitnahme pro Tag auf 30,- € festgesetzt und nachberechnet.
Durch die seitens des Vermieters abgeschlossene Kaskoversicherung wird die Haftung des Mieters nicht berührt. In den Fällen, in denen die Versicherung den Schaden nicht ausgleicht und der Schaden im Zeitraum des Mietverhältnisses entstand, haftet der Mieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Rückgriffsansprüche des Vermieters gegenüber Dritten bleiben von dieser Vorschrift unberührt. Primär haftet in jedem Fall der Mieter. Bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe ist ein vereidigter Sachverständiger zu bestellen. Die Kosten des Gutachtens werden in die Schadenshöhe miteingerechnet.
Sollte das vereinbarte Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Soweit der Rücktritt nicht auf einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht, bestehen insoweit keine Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter.
Im Mietvertrag ist der Termin der Rückgabe an den Vermieter vereinbart. Wird das Mietobjekt verspätet zurückgegeben und der Mieter hat die Gründe dafür zu vertreten, so tritt der Mieter auch für alle Folgekosten wie z.B. Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges oder Preisnachlässe für den Folgemieter, falls kein gleichwertiges Fahrzeug beschafft werden kann, ein. Dies gilt auch, wenn der Mieter den während der Mietzeit entstandenen Schaden nicht rechtzeitig meldet und sich daraus Probleme bei den Folgemietern ergeben. Die Beweislast, dass der Mieter den Vermieter nicht erreichen konnte, liegt beim Mieter.
Für vom Mieter verursachte Unfälle oder Schäden übernimmt der Vermieter nur eine Haftung in dem Rahmen, in dem die Versicherung des Vermieters Schäden ausgleicht. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Mieter auch für Folgeschäden, die dem Vermieter entstehen und nicht durch eine Versicherung ausgeglichen werden.
Das Mietobjekt wird vom Mieter am vereinbarten Übergabeort abgeholt und muss auch am vereinbarten Übergabeort wieder zurückgegeben werden. Auf besonderen Wunsch kann das Fahrzeug, nach vorheriger Vereinbarung und gegen Berechnung überführt werden. Die Kosten für den An- und Rücktransport werden zusammen mit dem Mietpreis im Voraus entrichtet oder werden mit der hinterlegten Sicherheitsleistung verrechnet. Bei der Überführung auf Wunsch oder Veranlassung des Mieters, haftet der Vermieter für diesbezüglich eintretende Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Bei Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn, sind folgende Anteile des Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen: bis 60 Tage 40%, bis zu 21 Tage 60%, weniger als 21 Tage 90%. Wird das Fahrzeug verschuldet oder unverschuldet vom Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder überhaupt nicht abgeholt, so gilt dies als Rücktritt und der gesamte Mietpreis wird zur Zahlung durch den Mieter fällig.
Damit das Kostenrisiko bei Rücktritt durch den Mieter gemindert werden kann, wird dem Mieter dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Bei der Vermittlung sind wir gerne behilflich.
Bei Rückgabe des Mietobjekts vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Wird das Fahrzeug ohne triftigen Grund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, so wird für jeden angefangenen Überziehungstag der doppelte Tagesmietpreis (entsprechend dem Mietpreis für den letzten vereinbarten Miettag) fällig. Als triftige Gründe sind anzusehen: Fahruntüchtigkeit des Fahrzeuges durch Unfall, Diebstahl oder Brand, sowie technischen Defekt und erhebliche Verletzung oder Erkrankung des Mieters. In jedem Fall hat der Mieter dem Vermieter gegenüber eine Benachrichtigungspflicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt, an dem sich die Verspätung andeutet. Keine triftigen Gründe sind z.B. Streik von Fährpersonal etc. Naturereignisse wie Überschwemmung etc. oder öffentlicher Aufruhr und Verkehrsstaus. In diesen Fällen ist es Pflicht des Mieters, durch rechtzeitiges Antreten der Heimreise für eine ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeuges zu sorgen.
Das Mindestalter des Fahrers oder der Fahrer muss mindestens 21 Jahre betragen. Der Fahrer muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Mieter ist bei Buchung dafür verantwortlich, seinen Führerschein dahingehend zu überprüfen. Wird am Abholtag die Übergabe aufgrund der Altersbeschränkungen durch den Vermieter abgelehnt, ist der gesamte Mietpreis vom Mieter zu tragen.
Stand: September 2023
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Ort | Rheine |
Freikilometer | - km |
Saison | - |
Dauer | - Nächte |
Gesamtpreis | |
Kaution | 1.000,00 € |