SELBSTFAHRERVERMIETVERSICHERUNG FÜR WOHNMOBILE
Selbstfahrervermietversicherung für Vermieter passend absichern

Wer Wohnmobile gewerblich vermietet, braucht eine Versicherungslösung, die zum Vermietalltag passt.
Die Selbstfahrervermietversicherung ist auf die besonderen Anforderungen in der Vermietung ausgelegt und kann je nach Bedarf wichtige Bausteine wie Haftpflicht, Kasko, Schutzbrief und ergänzende Absicherungen sinnvoll kombinieren.
Hinweis: Die Selbstfahrervermietversicherung ist nur im Rahmen einer Camperfuchs-Partnerschaft möglich.
Was kann eine Selbstfahrervermietversicherung abdecken?
Die Selbstfahrervermietversicherung ist auf die gewerbliche Vermietung von Wohnmobilen ausgelegt und kann – je nach gewähltem Umfang – mehrere wichtige Bereiche absichern.
Haftpflichtversicherung
Die Basis für den gewerblichen Vermietbetrieb. Sie schützt bei Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug gegenüber Dritten verursacht werden.
Vollkasko & Teilkasko
Schutz bei vielen typischen Schäden am eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Unfall, Vandalismus, Glasbruch, Naturereignisse oder Diebstahl – je nach vereinbartem Umfang.
Innenraum-Haftpflicht-Versicherung
Deckt Schäden ab, die Mieter im Wohnbereich des Fahrzeugs verursachen (Möbel, festes Inventar etc.).
Optional: Veruntreuungsversicherung
Kann besonders interessant sein, wenn auch spezielle Risiken im Vermietgeschäft mitgedacht werden sollen. So lässt sich der Versicherungsschutz gezielt an den Vermietalltag anpassen.
Warum eine Selbstfahrervermietversicherung sinnvoll ist
Die gewerbliche Vermietung von Wohnmobilen ist kein Standardfall. Wechselnde Fahrer, hohe Fahrzeugwerte, saisonale Nutzung und typische Risiken im Vermietalltag stellen andere Anforderungen als eine klassische private Kfz-Versicherung.
Genau deshalb lohnt sich eine Lösung, die auf Vermietfahrzeuge ausgerichtet ist. Entscheidend ist nicht nur, dass ein Fahrzeug versichert ist, sondern dass die Absicherung auch zum tatsächlichen Einsatz in der Vermietung passt.
Ein paar Informationen in eigener Sache
- Diese Seite dient der allgemeinen Information zur Selbstfahrervermietversicherung für gewerblich vermietete Wohnmobile.
- Die dargestellten Inhalte ersetzen keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung.
- Camperfuchs ist nicht Versicherer, sondern – soweit vorgesehen – Vermittler/Plattform.
- Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt vom Fahrzeugbestand, den Fahrzeugwerten und dem gewünschten Umfang ab.
- Die Selbstfahrervermietversicherung ist nur im Rahmen einer Camperfuchs-Partnerschaft möglich.
Häufige Fragen
Ist eine Selbstfahrervermietversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, für die gewerbliche Vermietung an Selbstfahrer gelten besondere Zulassungs- und Versicherungsvorgaben. Eine passende Absicherung für diese Nutzung ist daher erforderlich.
Welche Bausteine können enthalten sein?
Je nach Bedarf kommen unter anderem Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko, Schutzbrief und ergänzende Bausteine wie eine Veruntreuungsversicherung in Betracht.
Ist die Lösung für einzelne Fahrzeuge und größere Bestände interessant?
Ja. Ob kleiner Einstieg oder gewachsener Fuhrpark: Entscheidend ist, welche Fahrzeuge abgesichert werden sollen und welcher Versicherungsumfang sinnvoll ist.
Gibt es pauschale Preise auf der Website?
Nein. Der passende Umfang hängt immer von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel von Fahrzeugwerten, Anzahl der Fahrzeuge und gewünschtem Schutz.
Kann ich die Selbstfahrervermietversicherung direkt abschließen?
Die Versicherung läuft über einen Rahmenvertrag von Camperfuchs.
Muss ich mein Fahrzeug neu anmelden, wenn ich vermieten möchte?
Meist geht es nicht um eine komplette Neuzulassung, sondern um eine Ummeldung beziehungsweise Änderung der Fahrzeugverwendung bei der Zulassungsbehörde. Die Nutzung als Selbstfahrervermietfahrzeug muss angezeigt und zulassungsrechtlich korrekt erfasst werden.
Wie melde ich mein Fahrzeug auf Selbstfahrervermietung um?
Die Umstellung läuft über die zuständige Zulassungsbehörde. Im Zulassungsantrag ist die Verwendung „zur Vermietung an Selbstfahrer“ ein relevanter Punkt. In der Praxis bedeutet das: Verwendungszweck anpassen, Unterlagen einreichen und die geänderte Zulassung abwarten.
Muss ich dafür zum Straßenverkehrsamt?
Nicht zwingend. Viele Zulassungsvorgänge sind heute über i-Kfz online möglich, darunter auch An-, Ab- und Ummeldungen sowie Umschreibungen mit oder ohne Halterwechsel. Ob der Vorgang in Ihrem Fall vollständig online möglich ist, hängt aber von der zuständigen Zulassungsbehörde und den vorhandenen Dokumenten ab.
Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung in der Regel?
Typischerweise werden eine gültige eVB-Nummer, eine gültige Hauptuntersuchung, gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Stempelplaketten mit Sicherheitscodes sowie eine IBAN für den Bezahlvorgang benötigt. Je nach Behörde oder Fall können weitere Unterlagen verlangt werden.
Gibt es auch Saisonkennzeichen?
Ja, Saisonkennzeichen sind grundsätzlich möglich. Über i-Kfz kann auch die Auswahl eines Saisonkennzeichens erfolgen. Ob ein Saisonmodell in Ihrem konkreten Vermietkonzept sinnvoll ist, hängt vom Fahrzeug, der geplanten Nutzung und dem Versicherungsmodell ab.
Muss ich meine alte Versicherung kündigen oder reicht die Ummeldung?
Eine reine Ummeldung reicht in der Regel nicht aus. Sie brauchen für die gewerbliche Vermietung an Selbstfahrer einen passenden Haftpflichtschutz. Ob Ihre bestehende Versicherung umgestellt werden kann oder ob ein neuer Vertrag nötig ist, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab.
Bekomme ich neue Fahrzeugpapiere oder ein neues Kennzeichen?
Das kann sein. Bei i-Kfz werden bei bestimmten Vorgängen die Fahrzeugdokumente und gegebenenfalls Plaketten per Post verschickt. Ob zusätzlich ein neues Kennzeichen erforderlich wird, hängt vom konkreten Zulassungsvorgang ab.
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