Führerscheinklasse B
ab 119 €
pro Nacht
Technische Angaben
- Hersteller (Wohnmobilmarke)Chausson
- Model724 Etape Line
- Hersteller (Chassis)Peugeot
- HauptkategorieTeil-Integriert
- Davon mit Isofix-
- Sitzplätze mit Gurt5
- Zulässiges Gesamtgewichtbis 3.500 Kg
- Gewicht in fahrbereitem Zustand
- Baujahr2026
- Länge729 cm
- Breite235 cm
- Höhe280 cm
- Leistung(PS) 140
- Kraftstoffdiesel
- AntriebsartZweirad
- Anzahl der Gänge6
- SchaltungManuell
- Kraftstofftank70 L
- Frischwassertank100 L
- Abwassertank100 L
- Achsen2
- Verbrauch pro 100km10 L/100km
- Schadstoffklasseeuro6
- UmnweltplakateGrün
- Bettumbau Sitzgruppe130x195
- Maße Heckbett76 x 208 Heck 76 x 208 Heck
- Maße Hubbett140x190
- Kapazität Kühlschrank167 L
Komfortmerkmale & Extras
- Waschbecken
- Dusche
- Toilette
- Außendusche
- Dieselheizung
- Versorgerbatterie
- Wasseranschluss
- Klimaanlage Fahrerhaus
- Warmwasser
- Solarzellen
- Gasheizung
- Wintertauglich
- Klimaanlage
- Klimaanlage Aufbau
- Frischwassertank
- Abwassertank
- iPhone/iPod-Anschluss
- Bluetooth
- USB-Anschluss
- Radio
- Navigation
- Gefrierfach
- Spüle
- Herd
- Kühlschrank
- Getrennter Schlafbereich
- Geschirrset
- All-inclusive
- Fahrradträger
- Dachluke
- Markise
- Audio System
- Campingset
- Haustiere erlaubt
- Heckgarage
- SAT-Anlage
- TV
- Zentralverriegelung
- Servolenkung
- ABS
- Tempomat
- ESP
- Rückfahrkamera
Detaillierte Beschreibung
Preisgestaltung
Haupt-Saison
30. April - 31. August
Vermietung ab 5 Nächte
Standard-Saison
Vermietung ab 5 Nächte
Öffnungszeiten
Mietbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Thorsten Müller (nachfolgend "Vermieter") gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter") mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die ausgewählten Mietsachen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Mietsachen ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch per E-Mail oder telefonisch gegenüber dem Vermieter abgeben.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen, indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt – wobei der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist –, oder indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei der Zugang der Mietsache beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine dieser Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb der Frist nicht an, gilt dies als Ablehnung des Angebots, sodass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter und endet mit Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5 Bei Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular wird der Vertragstext nach Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung der Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung erfolgt nicht.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Mieter Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein hilfreiches technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern ist etwa die Vergrößerungsfunktion des Browsers. Die Eingaben können im Rahmen des Bestellprozesses so lange korrigiert werden, bis der Bestellvorgang abgeschlossen wird.
2.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, damit die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere ist darauf zu achten, dass SPAM-Filter so eingestellt sind, dass E-Mails des Vermieters zugestellt werden.
3) Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.
4) Überlassung der Mietsache
4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Maßgeblich ist die im Bestellprozess angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Sollte das Transportunternehmen die Mietsache an den Vermieter zurücksenden, weil eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für den erfolglosen Versand – es sei denn, der Mieter übt sein Widerrufsrecht wirksam aus, hat den Zustellungsfehler nicht zu vertreten oder war vorübergehend an der Annahme der Leistung verhindert, sofern der Vermieter die Leistung rechtzeitig angekündigt hatte.
4.3 Bei vereinbarter Abholung informiert der Vermieter den Mieter per E-Mail, sobald die Mietsache zur Abholung bereitsteht. Der Mieter holt die Mietsache dann nach Absprache an der vereinbarten Adresse ab – in diesem Fall fallen keine Versandkosten an.
4.4 Bei Abholung der Mietsache durch den Mieter behält sich der Vermieter vor, die Identität und das Alter des Mieters anhand eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen. Ist der Mieter minderjährig, kann die Überlassung der Mietsache von einer schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abhängen.
4.5 Lässt der Mieter die Mietsache von einem Beauftragten abholen, ist dessen Identität dem Vermieter vorab mitzuteilen. Der Vermieter behält sich vor, auch hier eine Überprüfung mittels amtlichem Lichtbildausweis vorzunehmen.
5) Miete und Zahlungsbedingungen
5.1 Die auf der Website angegebenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Etwaig anfallende Liefer- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.
5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie deren Instandhaltung und Instandsetzung.
5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht zur Instandhaltung oder zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind.
5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
- Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen. Der Mieter kann dabei zwischen den auf der Website angegebenen Zahlungsarten wählen. Etwaige zusätzliche Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.
6) Kaution
6.1 Zur Sicherung seiner Ansprüche behält sich der Vermieter vor, vom Mieter eine Kaution in Form einer Geldsumme zu verlangen, deren Höhe im Angebot auf der Website angegeben wird. Die Höhe richtet sich nach dem Verkehrswert der Mietsache. Die Kaution ist, wie die Miete, im Voraus zu entrichten.
6.2 Gibt der Mieter die Mietsache bei Vertragsende in ordnungsgemäßem Zustand und mit sämtlichem Zubehör zurück, zahlt der Vermieter die gezahlte Kaution innerhalb von sieben Kalendertagen zurück. Dabei kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, das der Mieter bei der Zahlung der Kaution eingesetzt hat.
6.3 Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück bzw. ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, behält der Vermieter den entsprechenden Betrag ein – gegebenenfalls zur Deckung eines höheren Schadens.
7) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
7.1 Die Mietsache darf ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
7.2 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter. Eine Überlassung an Dritte, insbesondere zur Vermietung oder Verleihung, ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
8) Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er ist verpflichtet, die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im zumutbaren Rahmen zu befolgen. Kennzeichnungen an der Mietsache (z. B. Schilder, Nummern oder Aufschriften) dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
9) Änderungen an der Mietsache
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und den vertragsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen. Der Mieter ist über solche Maßnahmen rechtzeitig zu informieren. Entstehen dem Mieter durch diese Maßnahmen Kosten, so sind diese vom Vermieter zu erstatten.
9.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten, Einbauten oder die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache muss der ursprüngliche Zustand – auf Verlangen des Vermieters – wiederhergestellt werden.
10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
10.1 Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und alle erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Diese Maßnahmen erfolgen regelmäßig, insbesondere bei Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden, wobei der Vermieter Zugang zur Mietsache erhält.
10.2 Der Mieter hat dem Vermieter Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
10.3 Die Mängelbeseitigung erfolgt in der Regel kostenfrei durch Nachbesserung oder Reparatur. Hierfür ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann die Mietsache oder einzelne Komponenten zum Zweck der Mängelbeseitigung ausgetauscht werden.
10.4 Eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses seitens des Mieters ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung eingeräumt wurde und diese erfolglos blieb – etwa wenn die Beseitigung unmöglich ist, verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird.
10.5 Die Mängelrechte des Mieters sind ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vorgenommen werden – es sei denn, der Mieter weist nach, dass diese Änderungen keine unzumutbaren Auswirkungen auf die Mängelbeseitigung haben. Die Rechte bleiben unberührt, wenn der Mieter berechtigt ist, eigenständig Mängel fachgerecht zu beheben und dies nachvollziehbar dokumentiert.
11) Haftung
11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
11.2 Im Übrigen haftet der Vermieter aus vertraglichen, gesetzlichen und deliktischen Ansprüchen wie folgt:
- 11.2.1 Uneingeschränkte Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens – soweit nicht anders geregelt – sowie bei zwingender Haftung nach etwa dem Produkthaftungsgesetz.
- 11.2.2 Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die für die Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar sind und deren Erfüllung vom Mieter erwartet wird.
- 11.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
- 11.2.4 Die Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Vermieters.
12) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
12.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website mitgeteilt.
12.2 Die Miete beginnt mit der Überlassung der Mietsache an den Mieter.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung – etwa wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs – sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
12.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
13) Rückgabe der Mietsache
13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
13.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.
13.3 Falls der Mieter zur Rücksendung verpflichtet ist, trägt er die Kosten für den Rücktransport – sofern nichts anderes vereinbart wurde.
13.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden zusätzlichen Tag einen entsprechenden Betrag zu zahlen. Der Vermieter behält sich vor, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
14) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15) Gerichtsstand
Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb Deutschlands, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Vertrag oder die Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. In diesen Fällen behält sich der Vermieter das Recht vor, auch das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.
16) Alternative Streitbeilegung
16.1 Die EU-Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
16.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.


