Premium-Camper im Fichtelgebirge mieten: Karmann Davis 620 in Marktredwitz

Standort: MarktredwitzMarktredwitz
Kastenwagen
Maximale Anzahl Sitzplätze: 44Maximale Anzahl Schlafplätze: 22
Führerschein: Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse B

Haustiere erlaubt: NeinNein
Buchungsstatus: Auf AnfrageAuf Anfrage

ab 80 €

pro Nacht

Technische Angaben

  • Hersteller (Wohnmobilmarke)Karmann
  • Model620 Davis
  • Hersteller (Chassis)Fiat
  • HauptkategorieKastenwagen
  • Sitzplätze mit Gurt4
  • Zulässiges Gesamtgewichtbis 3.500 Kg
  • Gewicht in fahrbereitem Zustand2.940 Kg
  • Baujahr2024
  • Länge620 cm
  • Breite205 cm
  • Höhe265 cm
  • Leistung(PS) 140
  • Kraftstoffdiesel
  • AntriebsartZweirad
  • Anzahl der Gänge6
  • SchaltungManuell
  • Kraftstofftank
  • Frischwassertank85 L
  • Abwassertank75 L
  • Achsen2
  • Reifen225 / 75 / R / 16 / C
  • Verbrauch pro 100km10 L/100km
  • Schadstoffklasseeuro6
  • UmnweltplakateGrün
  • Maße Heckbett195x80 - 186x80
  • Batteriekapazität100 Ah

Komfortmerkmale & Extras

Waschen
  • Dusche
  • Waschbecken
  • Toilette
Strom, Wasser, Heizung
  • Versorgerbatterie
  • Warmwasser
  • Gasheizung
  • Klimaanlage Fahrerhaus
  • Wintertauglich
  • Frischwassertank
  • Abwassertank
Fahrerhaus
  • iPhone/iPod-Anschluss
  • USB-Anschluss
  • Bluetooth
Kochen
  • Gefrierfach
  • Spüle
  • Herd
  • Kühlschrank
Zusätzliches
  • Markise
  • Fahrradträger
  • Dachluke
Fahrzeugdetails
  • Servolenkung
  • ABS
  • Tempomat
  • ESP
Grundriss Karmann 620 Davis - Premium Kastenwagen mit Einzelbetten
Grundriss Karmann 620 Davis - Premium Kastenwagen mit Einzelbetten

Detaillierte Beschreibung

Das mittlere Roadcar-Modell ist alles andere als Mittelklasse: große Arbeitsfläche in der Küche, gemütliche Sitzgruppe und dazu große Schränke für sämtliche Utensilien. Dazu bietet das Doppelbett noch mal mehr Platz – für extragroße Träume! Mit 5,99 m Länge ist es der Klassiker unter den Kastenwagen. Das kompakte Reisemobil bietet viel Platz und Komfort, mit der großen Arbeitsfläche in der Küche, der gemütlichen Sitzgruppe und dazu große Schränke für sämtliche Utensilien ist der Spaß sicher. Außerdem bietet das Doppelbett nochmal viel Platz - für extragroße Träume Servicepauschale: 135,00 €* gründliche EInweisung mind 11kg Gas Fahrradträger Sonnenmarkise Kabeltrommel Hygienpaket Wasserschlauch Markisenteppich Campingführer Es handelt sich um Katalogbilder, diese können von dem Original abweichen.

Preisgestaltung

Standard-Saison

Vermietung ab 3 Nächte

ab 97,00 €
pro Nacht

Haupt-Saison

6. Juni - 26. Juni

Vermietung ab 3 Nächte

ab 116,00 €
pro Nacht

Vorsaison

11. Oktober - 10. November

Vermietung ab 3 Nächte

ab 87,00 €
pro Nacht

Neben-Saison

11. November - 31. Dezember

Vermietung ab 3 Nächte

ab 80,00 €
pro Nacht

Öffnungszeiten

Wochentag
Montag:
08:00-19:00 (Öffnungszeiten)
14:00-17:00 (Abholzeiten)
09:00-12:00 (Rückgabezeiten)
Dienstag:
08:00-19:00 (Öffnungszeiten)
14:00-17:00 (Abholzeiten)
09:00-12:00 (Rückgabezeiten)
Mittwoch:
08:00-19:00 (Öffnungszeiten)
14:00-17:00 (Abholzeiten)
09:00-12:00 (Rückgabezeiten)
Donnerstag:
08:00-19:00 (Öffnungszeiten)
14:00-17:00 (Abholzeiten)
09:00-12:00 (Rückgabezeiten)
Freitag:
08:00-19:00 (Öffnungszeiten)
14:00-17:00 (Abholzeiten)
09:00-12:00 (Rückgabezeiten)
Samstag:
07:30-18:00 (Öffnungszeiten)
14:00-17:00 (Abholzeiten)
09:00-12:00 (Rückgabezeiten)
Sonntag:
08:00-13:00 (Öffnungszeiten)
Geschlossen (Abholzeiten)
Geschlossen (Rückgabezeiten)

Mietbedingungen

Allgemeine Geschäft– und Mietbedingungen:

  1. Vertragsgegenstand und Reisedurchführung
    Durch den Abschluss des Mietvertrage erhält der Mieter Das Recht, das Fahrzeug für die vereinbarte Dauer im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen..Der Mieter plant und führt seine Fahrt selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein, so dass Vorschriften des Reisevertragsrecht auch nicht sinngemäß i– insbesondere die §§651a-I BGB—zur Anwendung kommen. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet.

  2. Mindestalter
    Das Mindestalter des Mieters und des Fahrers beträgt 21 Jahre . Der Führerschein der Klasse 3 bzw. der Klasse B muss seit mindestens einem Jahr im Besitz des Mieters und Fahrers sein. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge des Vermieters ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 3,5 Tonnen haben. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschritten wird. Eine Vorlage des Führerschein durch den Mieter und/oder den Fahrer bei Anmietung und /oder im Zeitpunkt der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Wohnmobils. Kommt es infolge fehlender Vorlage des Führerscheins zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Mieters. Kann weder im vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist der Führerschein vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen Anwendung. Der Mieter hat für das Handeln des Fahrers, dem er das Fahrzeug überlassen hat, wie für eigenes einzustehen.

  3. Mietpreise
    Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste .Kraftstoffkosten, Maut-Park-,Camping-,Stellplatz-, sowie Fährengebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgebracht werden., andernfalls fallen Betankungskosten über den fehlenden Kraftstoff und eine Gebühr von 15,00 Euro an. Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Fahrzeugübergabe gelten als ein Miettag sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht zurückgegeben wird. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale gemäße gültiger Preisliste berechnet.

  4. Versicherungsschutz
    Vollkaskoschutz mit 1500 Selbstbeteiligung pro Schadensfall Teilkaskoschutz mit 500,00 Selbstbeteiligung pro Schadensfall Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Sach– und Vermögensschaden.

  5. Reservierung, Rücktritt und Zahlungsbedingungen
    Reservierungen sind nur nach schriftlicher Reservierungsbestätigung durch den Vermieter verbindlich, Mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung erhält der Mieter den Anspruch auf ein Wohnmobil in der gebuchten Fahrzeugkategorie, kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe der Übergabe nicht bereit Nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen den Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten wie Fähr—und Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Meters. Wird das Fahrzeug durch das Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich wird, den der Mieter zu vertreten hat kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Mieters nach §543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe der Vorgaben der schriftlichen Reservierungsbestätigung in bar oder per Überweisung auf das genannte Konto des Vermieters zu leisten. Der restliche Mietpreis muss 14 Tage vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters oder in bar eingegangen sein. Der Vermieter kann im Falle nicht fristgerechter Zahlung nach Mahnung und fruchtlosen Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten. Es finden folgende Stornogebühren Anwendung Vertrag zurücktreten. Des finden folgendes Stornogebühren Anwendung  Stornierung bis 45 Tage vor Mietbeginn15% des Mietpreises  Vom 44. Tag bis zum 22. Tag vor Mietbeginn 50% des Mietpreises  Vom 21.Tag bis zum 7.Tag vor Mietbeginn 80% des Mietpreises  Vom 6. Tag bis zum Abreisetag oder bei Nichtabnahme 95% des Mietpreises Eine eventuell anfallende Stornogebühr wird immer von der ersten schriftlich bestätigten Reservierung ausgehend berechnet. Ein Kaution in Höhe von 1000,00 € wird vor Ort in bar bezahlt oder muss per Überweisung vor Übernahme des Wohnmobil auf unseren Kautionskonto eingegangen sein. Die Rückerstattung erfolgt unverzüglich nach Ihrer Rückkehr, natürlich unter Vorbehalt eventueller Mängelanzeigen.

  6. Haftung des Mieter
    Für Beschädigung, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen haftet der Mieter nur bis zu 1500,00 € pro Schadensfall. Die Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei Alkohol– und drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entfällt die Haftungsbeschränkung ersatzlos. Dies gilt auch für Schäden , die durch Nichtbeachtung des Zeichen 265( Durchfahrtshöhe) gemäß § 41 Abs. 2 Ziff.6STVo ( bzw. vergleichbarer Regelung im Ausland) verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen so haftet er ebenfalls auf vollen Ersatz des Schadens, es sei denn. Die Verletzung hat keinen Einfluss auf Feststellung des Schadenfalls gehabt. Der Mieter haftet ebenso für alle von Ihm zu vertretenden Schäden, die bei der Benutzung bei verbotenen Zweck laut Absatz 7 durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Um Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Persönliches Eigentum das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Von jeglichen Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgende Fälle bei Schäden · die durch Festfahren im Wasser entstehen

· Bei Schäden die durch Salzwasser entstehen

· Bei Schäden die durch Verwendung eines falschen Treibstoff, entstehen, wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt werden bzw. Warnanzeigen, im Fahrzeug missachtet werden

· Bei Schäden am Unterboden

· Bei Reifenschäden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.

· Für Reparatur und Abschleppkosen durch Fahren auf unerlaubten Straßen oder in verbotenen Gebieten

· Für Kosten der Bergung oder das Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters festgefahren wurden.

· Für Kosten für verlorene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel . 7.Verbotene Nutzungen Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden · Zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen

· zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests

· Zur Begehung von Zoll– und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.

· Zur Weitervermietung für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen. Insbesondere das Befahren von ungeeignetem Gelände

  1. Verhalten bei Unfällen
    Der Mieter hat nach einem Unfall ,Brand- , Entwendung—oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Ansprüche eines Unfallgegners dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schaden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlagen einer Skizze zu übergeben. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeug enthalten.

Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

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