GIOTTILINE SIENNA 385 mieten in Dresden

Dresden
Teil-Integriert
44

Führerscheinklasse B

Nein
Auf Anfrage

ab 109 €

pro Nacht

Technische Angaben

  • Hersteller (Wohnmobilmarke)GiottiLine
  • ModelSienna 385
  • Hersteller (Chassis)Citroen
  • HauptkategorieTeil-Integriert
  • Davon mit Isofix2
  • Sitzplätze mit Gurt4
  • Zulässiges Gesamtgewichtbis 3.500 Kg
  • Gewicht in fahrbereitem Zustand3.000 Kg
  • Baujahr2023
  • Länge699 cm
  • Breite232 cm
  • Höhe290 cm
  • Leistung(PS) 140
  • Kraftstoffdiesel
  • AntriebsartZweirad
  • Anzahl der Gänge6
  • SchaltungManuell
  • Kraftstofftank90 L
  • Frischwassertank100 L
  • Abwassertank100 L
  • Achsen2
  • Reifen215 / 70 / R / 15 / C
  • Verbrauch pro 100km10 L/100km
  • Schadstoffklasseeuro6
  • UmnweltplakateGrün

Komfortmerkmale & Extras

Waschen
  • Dusche
  • Waschbecken
  • Toilette
Strom, Wasser, Heizung
  • Versorgerbatterie
  • Warmwasser
  • Gasheizung
  • Klimaanlage Fahrerhaus
  • Frischwassertank
  • Abwassertank
Fahrerhaus
  • iPhone/iPod-Anschluss
  • Navigation
  • Radio
  • MP3-Anschluss
  • USB-Anschluss
  • Bluetooth
  • CD-Player
Kochen
  • Gefrierfach
  • Spüle
  • Herd
  • Kühlschrank
Zusätzliches
  • Markise
  • Audio System
  • Geschirrset
  • Fahrradträger
  • Dachluke
  • Einzelbetten
  • Heckgarage
  • Getrennter Schlafbereich
Fahrzeugdetails
  • Servolenkung
  • ABS
  • Tempomat
  • ESP
Grundriss GIOTTILINE SIENNA 385
Grundriss GIOTTILINE SIENNA 385

Detaillierte Beschreibung

In das Teilintegriertes Wohnmobil Giottiline Siena 385 mit lange Einzelbetten und durch das Hubbett findet die ganze Familie Platz.Durch die Umbaufunktion werden die bequemen Einzelbetten im Heck schnell zur großen Liegefläche. -Hubbett, Heizung, Vorhänge, Tisch innen, Ausstellfenster, Dachfenster -Landstromanschluss, Solarzellen, Versorgerbatterie, Kabeltrommel -Audio System (Mp3, USB, Line-in, Bluetooth),Navigation Großer Kühlschrank mit Eisfach, Herd, Spüle, Campinggeschirr, Isofix (für 2 Kindersitze) -Auffahrkeile, Markise, Tresor, Fahrradträger für 3 Fahrräder -Toilette, Dusche, Waschbecken, Frischwassertank (100L), Abwassertank(100L) Campingtisch, Campingstühle und vieles mehr. Innenhöhe (cm)- 210 Ab 14 Tagen Mietdauer sind die Km frei. In der Übergabepauschale ist enthalten: Eine ausführliche Einweisung in Handhabung und Technik Geschirrset und Küchenutensilien für 4 Personen Eine gefüllte 11kg Gasflasche Toilettenchemie für die gesamte Mietdauer Spezielles Toilettenpapier für Chemietoiletten Außen Reinigung des Wohnmobils Stromkabel und Adapterkabel Wasserschlauch Warnwesten Frischwasserbefühlung Anfahrhilfe Set Feuerlöscher Zur 360 Grad Ansicht: https://www.giottiline.com/virtualtour/giottiline/385/index.html

Preisgestaltung

Standard-Saison

Vermietung ab 7 Nächte

ab 120,00 €
pro Nacht

Haupt-Saison

20. Juni - 10. September

Vermietung ab 14 Nächte

ab 142,00 €
pro Nacht

Neben-Saison

16. März - 30. April

Vermietung ab 7 Nächte

ab 109,00 €
pro Nacht

Außer-Saison

Vermietung ab 7 Nächte

ab 109,00 €
pro Nacht

Öffnungszeiten

Wochentag
Montag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
17:00-19:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Dienstag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
17:00-19:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Mittwoch:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
17:00-19:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Donnerstag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
17:00-19:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Freitag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
17:00-19:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Samstag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
17:00-19:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Sonntag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
17:00-19:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)

Mietbedingungen

Auszug aus den AGB's

Mindestalter des Fahrers 23 Jahre und Mindestbesitz des Führerschein 3 Jahre.

2. Rücktritt und Schadenersatz

Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Mieter allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein.

Wird die vereinbarte Anzahlung auf Mietpreis und/oder die Kaution vom Mieter nicht vereinbarungsgemäß erbracht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz nach der folgenden Regelung für den Rücktritt des Mieters verlangen. Der Vermieter ist ohne Kaution- und/oder Mietanzahlung nicht verpflichtet, die Mietsache zur Verfügung zu stellen. Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag oder unberechtigter Kündigung vor dem vereinbarten Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu bezahlen: -mehr als 90 Tage vor Mietbeginn: 10 %; -31-90 Tage vor Mietbeginn: 20 %; -14-30 Tage vor Mietbeginn: 50 %; -13 Tage oder weniger vor Mietbeginn: 90 %; Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, steht dem Vermieter der Mietpreis in voller Höhe zu. Der Schadenersatz (Mietpreis/-anteil) ist bei Nichtabholung oder Rücktritt/unberechtigte Kündigung des Mieters höher anzusetzen, wenn der Vermieter höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Mieter niedrigeren oder das Fehlen von Schaden überhaupt nachweist. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benennen, den der Vermieter aus wichtigem Grund zurückweisen kann. Tritt der Ersatzmieter in den Mietvertrag zu der selbe Bedingungen ein und erfüllt der Ersatzmieter den Mietvertrag, entfällt die Pflicht zur anteiligen Zahlung bzw. die Schadenersatzpflicht.

Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden entstehen (z. B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters, etc.) so behält sich der Vermieter vor, diese Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietzins richtet. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist dennoch der volle vereinbarte Mietpreis zu bezahlen, sofern der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Durch Abschluß einer Reise-Rücktrittversicherung kann sich der Mieter nach den allgemeinen Bedingungen für diese Versicherung gegen Kosten schützen.

Der Mieter kann bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn umgebucht werden, soweit anderweitig beim Vermieter freie Kapazitäten vorhanden sind und die gewünschte Alternativbuchung der ersten vom Umfang her entspricht. Umbuchungen sind nur im gleichen Jahr möglich. Spätere Umbuchungen sind nicht möglich. Pro Umbuchung wird ein Unkostenbeitrag von 60.-€ erhoben. Ein Rechtsanspruch zur Umbuchung oder Änderung der Daten besteht nicht.

3. Entgelte und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Etwaige benötigte Mehr-Km werden bei Fahrzeugrückgabe laut gültiger Preisliste berechnet. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Betankungskosten gemäß Mietvertrag (Stand 2023: 3,50 €/Liter Diesel) an. Durch den Mietpreis sind abgegolten die Kosten des Versicherungsschutzes sowie für Wartung, Ölverbrauch und Verschleissreparaturen.

Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe werden als ein Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht zurückgegeben wird.

Bei jeder Anmietung fällt zusätzlich eine einmalige Übergabepauschale gemäß gültiger Preisliste an. Diese beinhaltet u. a. die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeuges so- wie eine ausführliche Fahrzeugeinweisung.

Die Kilometerbegrenzung beträgt soweit nicht anders schriftlich vereinbart – 300km pro Tag. Mehrkilometer werden mit 0,30 € pro km berechnet. Ab 14 Tagen Mietdauer sind die Km frei.

Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge der durch den Mieter schuldhaft verursachten Schadensfälle (bis max. zum vertraglich vereinbarten Selbstbehalt) und Ordnungswidrigkeiten des Mieters einschließlich der dem Mieter zuzurechnenden Folge- kosten (insbesondere Abschleppkosten).

Kommt der Mieter entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen in Zahlungsverzug, beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz. Der Vermieter berechtigt, die ihm entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt erforderlich, so hat der Mieter innerhalb der rechtlichen Vorgaben auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Darüber hinaus kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei dem Vermieter ausgeschlossen werden.

4. Reservierung und Zahlungsbedingungen

Reservierungen sind nur nach schriftlicher Reservierungsbestätigung durch den Vermieter verbindlich. Mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung erhält der Mieter den Anspruch auf ein Wohnmobil in der gebuchten Fahrzeugkategorie, soweit nicht die Stellung eines Ersatzfahrzeuges zulässig ist. Auf einen spezifischen Grundriss besteht kein Anspruch.

Nach Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen (Zahlungseingang) eine Anzahlung in Höhe der 30% auf das in dem Mietvertrag genannte Konto des Vermieters zu überweisen. Der Vermieter kann im Falle nicht fristgerechter Zahlung nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung, vom Vertrag zurückzutreten.

Der restliche Mietpreis muss bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Der Vermieter kann im Falle nicht fristgerechter Zahlung nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Übernahme und Rückgabe

Bei Fahrzeugübergabe sind der gültige Personalausweis und Führerschein im Original vorzuzeigen. Mieter verpflichtet sich gemeinsam mit dem Vermieter, bzw. der Vermietstation bei Fahrzeugübernahme das Mietfahrzeug auf seinen schadenfreien Zustand sowie auf die richtige Angabe des Tankstandes und sonstiger Füllstände, auf die Angabe zur Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör und Umweltplakette hin zu überprüfen. Die durch den Mieter festgestellten Schäden, Fehlteile, Verschmutzungen und ungenügende Füllstände sind vor Fahrtantritt gegenüber der Vermietstation anzuzeigen und werden durch die Vermietstation auf dem Übergabeprotokoll vermerkt. Vor der Fahrzeugübergabe erfolgt eine ausführliche Fahrzeug-Einweisung. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs vorenthalten bis die Fahrzeug-Einweisung abgeschlossen ist.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin in der Vermietstation des Vermieters zu übernehmen. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit in der Vermietstation des Vermieters während der Öffnungszeiten zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das Fahrzeug wird in gereinigtem und vollgetanktem(Dieseltank und AdBluetank) Zustand übergeben und ist innen in frisch gereinigtem und vollgetanktem Zustand zurückzugeben. Ist die Innenreinigung des Fahrzeug und Entleerung von Abwassertank ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat der Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 130 € zu bezahlen. Bei Nichtentleerung des Fäkalientanks werden dem Mieter 180 € für die Entsorgung in Rechnung gestellt. Der Mieter kann niedrigeren, der Vermieter höheren Reinigungsaufwand nachweisen. Die Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet, sofern dieser die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat.

Gibt der Mieter das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe von 25 Euro für jede angefangene Stunde zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Textform möglich. Die Berechtigung zur Nutzung des Mietfahrzeuges erstreckt sich nur auf die vereinbarte Nutzungsdauer. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Vermieters grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung.

Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug vor Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer unter fristloser Kündigung des Mietvertrages zurück zu Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung im Falle eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.

Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw. ist für den Vermieter nicht erreichbar, behält sich der Vermieter vor, Strafanzeige zu Hierdurch entstehende Kosten sind durch den Mieter zu tragen, es sei denn, er hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.

6. Kaution

Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung der Vollkasko-Versicherung bezahlt werden. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, beträgt diese 1000 € bei Wohnmobilen. Die Selbstbeteiligung für die Teilkasko-Versicherung beträgt – sofern nichts anderes vereinbart – 500 €. Die Bezahlung kann durch Bargeld oder durch Überweisung erfolgen. Zu Beginn der Mietzeit wird eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution.

Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallen- den Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden …) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten.

WICHTIG: Die Kaution von 1.500 € ist auch zu leisten / zu hinterlegen, wenn ein Urlaubsschutzpaket oder eine andere Kautionsversicherung abgeschlossen wird.

7. Führungsberechtigte

Das Alter des Mieters und Fahrers muss mindestens 23 Jahre betragen und der Fahrer muss seine Fahrerlaubnis seit mindestens drei Jahre besitzen. Er muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. der deutschen Klasse B sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegeben Fahrer sowie Familienangehörigen und den beim Mieter angestellten Berufsfahrern gelenkt werden. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs. Eine Vorlage des Führerscheins durch den Mieter und/oder den Fahrer bei Anmietung und/oder im Zeitpunkt der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Wohnmobils. Kommt es infolge fehlender Vorlage des Führerscheins zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Mieters. Kann weder im vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist der Führerschein vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Festivals und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke – außer zu ausdrücklich vertraglich vereinbarten – oder für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, zu verwenden.

8. Schutzbrief

Die Benutzung des Fahrzeugs ist grundsätzlich nur innerhalb Westeuropas zulässig. Fahrten in Kriegsgebiete sind unzulässig. Fahrten in Europäischen Länder sind grundsätzlich zulässig, es sein denn, es handelt sich um Fahrten nach Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über Verkehrsvorschriften und Gesetze der während der Mietdauer besuchten Länder sowie der Transitländer hat sich der Mieter/Fahrer eigenständig zu informieren und die jeweils geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.

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