Pössl e-Vanster am Dümmer See – der urbane Campervan in Hüde

Standort: HüdeHüde
Kastenwagen
Maximale Anzahl Sitzplätze: 66Maximale Anzahl Schlafplätze: 44
Führerschein: Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse B

Haustiere erlaubt: JaJa
Buchungsstatus: Auf AnfrageAuf Anfrage

ab 100 €

pro Nacht

Technische Angaben

  • Hersteller (Wohnmobilmarke)Pössl
  • Modele-Vanster
  • Hersteller (Chassis)Citroen
  • HauptkategorieKastenwagen
  • Davon mit Isofix2
  • Sitzplätze mit Gurt6
  • Zulässiges Gesamtgewichtbis 3.500 Kg
  • Gewicht in fahrbereitem Zustand
  • Baujahr2025
  • Länge495 cm
  • Breite192 cm
  • Höhe199 cm
  • Leistung(PS) 136
  • Kraftstoffdiesel
  • AntriebsartZweirad
  • Anzahl der Gänge6
  • SchaltungAutomatikgetriebe
  • Kraftstofftank90 L
  • Frischwassertank
  • Abwassertank
  • Achsen2
  • Reifen215 / 70 / R / 16 / C
  • Verbrauch pro 100km10 L/100km
  • Schadstoffklasseeuro6
  • UmnweltplakateGrün
  • Anhängerkupplung1.000 kg
  • Kapazität Kühlschrank84 L

Komfortmerkmale & Extras

Waschen
  • Waschbecken
  • Dusche
  • Toilette
Strom, Wasser, Heizung
  • Versorgerbatterie
  • Wasseranschluss
  • Klimaanlage Fahrerhaus
  • Warmwasser
  • Elektrische Heizung
  • Frischwassertank
  • Abwassertank
Fahrerhaus
  • iPhone/iPod-Anschluss
  • Bluetooth
  • USB-Anschluss
  • Radio
  • Navigation
Kochen
  • Gefrierfach
  • Spüle
  • Herd
  • Kühlschrank
Zusätzliches
  • Getrennter Schlafbereich
  • Geschirrset
  • Fahrradträger
  • Heckgarage
  • Haustiere erlaubt
  • Campingset
Fahrzeugdetails
  • Zentralverriegelung
  • Servolenkung
  • ABS
  • Tempomat
  • ESP
  • Rückfahrkamera
  • Anhängerkupplung
Grundriss Pössl e-Vanster mit Aufstelldach, 100% elektrisch. Für alle, die emissionsfrei reisen wollen.
Grundriss Pössl e-Vanster mit Aufstelldach, 100% elektrisch. Für alle, die emissionsfrei reisen wollen.

Detaillierte Beschreibung

100% elektrisch. Für alle, die emissionsfrei reisen wollen. Merkmale Citroën-Basis mit 100 kW / 136 PS, vollelektrisch 75kWh Akku L/B/H 499/192/199 cm 6 Sitzplätze (im Fahrbetrieb) 2+2 3100 kg zul. Gesamtgewicht 1000 kg Anhängelast Rückfahrkamera Radio mit Touchscreen, Apple Car Play, Android Auto. Hinweis: Alle Fahrzeugabbildungen zeigen lediglich Beispielfotos. Die Grundrisse der Fahrzeuge sind identisch zu den Abbildungen, die tatsächliche Ausstattung bzw. Ausstattungslinie der Vermietfahrzeuge kann abweichen. Zuzüglich 130 EUR Servicepauschale. Diese beinhaltet u.a. Gas Frischwasser Fahrzeugaußenwäsche intensive Einweisung kostenloser PKW-Stellplatz während Ihrer Reise Im Mietpreis enthalten sind 300 km/Nacht (Mehrkilometer 30 ct/km). Ab einer Buchungsdauer von 15 Nächten entfällt die Kilometerbegrenzung.

Preisgestaltung

Standard-Saison

Vermietung ab 3 Nächte

ab 110,00 €
pro Nacht

Haupt-Saison

2. Juli - 1. September

Vermietung ab 7 Nächte

ab 120,00 €
pro Nacht

Neben-Saison

2. November - 19. März

Vermietung ab 3 Nächte

ab 100,00 €
pro Nacht

Öffnungszeiten

Wochentag
Montag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
15:00-17:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Dienstag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
15:00-17:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Mittwoch:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
15:00-17:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Donnerstag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
15:00-17:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Freitag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
15:00-17:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Samstag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
15:00-17:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Sonntag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
15:00-17:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)

Mietbedingungen

1. Vertragsgegenstand

  • 1.1 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Anmietung eines Wohnmobils/Wohnwagens.
    Keine Reiseleistungen; Reisevertragsrecht (§§ 651a–l BGB) findet keine Anwendung.
    Der Mieter fährt eigenverantwortlich.
  • 1.2 Bei Übergabe und Rückgabe ist jeweils ein Übergabe-/Rücknahmeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterschreiben (Bestandteil des Mietvertrags).

2. Führerschein

  • Erforderlich ist eine gültige deutsche Fahrerlaubnis passend zur Fahrzeugklasse:
    z. B. Klasse B bis 3.500 kg, C1 über 3.500 kg (oder Klasse 3 entsprechend).
  • Der Mieter stellt sicher, dass nur eingetragene Fahrer fahren, die die Voraussetzungen erfüllen.
  • Führerscheine (Mieter + alle Fahrer) sind bei Übernahme vorzulegen (Voraussetzung für Übergabe).
  • Verzögerungen wegen fehlender Vorlage gehen zu Lasten des Mieters.
    Bei Nichtvorlage auch innerhalb Nachfrist: Rücktritt durch Vermieter möglich, es gelten Stornobedingungen (Ziff. 6.2).

3. Mietpreis

  • 3.1 Mietpreis gemäß Preisliste/Mietvertrag.
    Zu Lasten des Mieters: Kraftstoff, Maut, Parken, Camping/Stellplatz, Fähren, Bußgelder/Strafgebühren.
    Im Mietpreis enthalten: Versicherungsschutz (Ziff. 4), Wartung, Ölverbrauch, Verschleißreparaturen (außer Reifenschäden).
  • 3.2 Saisonzeiten werden berücksichtigt.
    Übernahmetag und Rückgabetag zählen jeweils als halber Miettag.
  • 3.3 Zusätzlich Servicepauschale 130 € je Anmietung (u. a. Übergabe, Einweisung, Zubehör):
    • Gas (1 Flasche)
    • WC-Zersetzungsmittel
    • 1 Paar Auffahrkeile
    • 15 m Wasserschlauch mit Adapter
    • 20 m CEE-Anschlusskabel

4. Versicherungsschutz

  • 4.1 Haftpflicht: 100 Mio. € pauschal (Sach-/Vermögensschäden), Personenschäden bis 15 Mio. € je Person.
  • 4.2 Teil-/Vollkasko-Haftungsfreistellung mit Selbstbehalt 1.000 € je Schadensfall.
    Reduzierbar durch Zusatzversicherung auf 250 €.
  • 4.3 Keine Versicherung für transportierte Güter.
    Verlust von Papieren/Werkzeug/Zubehör/persönlichen Gegenständen trägt Mieter (ohne Vermieterverschulden).
    Wagenpapiere nicht im Fahrzeug lassen.

5. Reservierung und Zahlungsbedingungen

  • 5.1 Reservierung verbindlich nur mit schriftlicher Bestätigung und Anzahlung.
    Anspruch auf gebuchtes Wohnmobil, ggf. Ersatzfahrzeug nach Ziff. 9;
    kein Anspruch auf spezifischen Typ/Grundriss.
  • 5.2 Anzahlung 30% innerhalb von 2 Werktagen nach Bestätigung, sonst ist Vermieter nicht gebunden.
  • 5.3 Restmietpreis spätestens 14 Tage vor Abholung fällig (kurzfristige Buchungen ausgenommen).

6. Rücktritt und Umbuchung

  • 6.1 Kein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen; vertragliches Rücktrittsrecht nachfolgend.
  • 6.2 Stornogebühren (maßgeblich: Eingang schriftlicher Rücktritt beim Vermieter):
    • 30% bis zum 50. Tag vor Mietbeginn
    • 75% bis zum 15. Tag vor Mietbeginn
    • 90% ab dem 14. Tag vor Mietbeginn
    • 100% am Tag des Mietbeginns
      Nichtabholung gilt als Rücktritt. Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
  • 6.3 Umbuchung (bei freien Kapazitäten im Kalenderjahr) bis 14 Tage vor Mietbeginn ohne Aufpreis möglich, wenn Mietdauer nicht unterschritten wird.
  • 6.4 Ersatzmieter nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters (Ablehnung aus berechtigten Gründen möglich).
  • 6.5 Mieter kann nachweisen, dass kein/geringerer Schaden entstanden ist.

7. Kaution

  • 7.1 Kaution 1.000 € je Anmietung: vorab überweisen oder spätestens bei Übergabe bar hinterlegen.
    Vermieter kann Übergabe verweigern, wenn Kaution nicht fristgemäß geleistet wird.
  • 7.2 Rückzahlung bei ordnungsgemäßer Rückgabe mit Rückgabeprotokoll:
    bar sofort, Überweisung innerhalb 10 Werktage.
    Bei Schäden/ungereinigt: Verrechnung von Reparatur-/Reinigungskosten mit Kaution.

8. Fahrzeugübergabe und Rückgabe

  • 8.1 Standardzeiten (wenn nicht anders vereinbart):
    Übernahme 15–17 Uhr, Rückgabe 8–10 Uhr.
  • 8.2 Bei Übergabe: Personalausweis + Führerschein im Original, Übergabeprotokoll ausfüllen/unterzeichnen.
  • 8.3 Ausführliche Einweisung; Vermieter kann Übergabe bis Abschluss zurückhalten.
    Übergabeverzögerungen durch Mieter gehen zu dessen Lasten.
  • 8.4 Rückgabe persönlich, innen gereinigt (wenn nicht zugebucht) und im protokollierten Zustand.
  • 8.5 Toilette nicht geleert/gereinigt: 90 € Pauschale.
    Innenreinigung unzureichend: tatsächliche Kosten, mind. 90 €.
  • 8.6 Fehlende/beschädigte Gegenstände werden berechnet.
  • 8.7 Rückgabe vollgetankt (inkl. AdBlue), sonst Treibstoffkosten + 20 € Aufwandspauschale.
  • 8.8 Bearbeitung Ordnungswidrigkeiten/Maut/Unfallberichte: 50 € Gebühr.
  • 8.9 Verspätete Rückgabe: Tagespreis je weitere Nacht + Mehraufwendungen/Schadensersatz (z. B. Nachmieter) werden weiterbelastet.
  • 8.10 Nachweis niedriger/kein Schaden bleibt möglich.
  • 8.11 Spätschäden nach Reinigung: Dokumentation (Zeugen/Fotos/Datum/Uhrzeit) und nachträgliche Berechnung.
  • 8.12 Verlängerung nur mit schriftlicher Zustimmung; keine automatische Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis.
  • 8.13 Vorzeitige Rückgabe reduziert die Miete nicht.

9. Ersatzfahrzeug

  • 9.1 Wenn Wunschfahrzeug nicht bereitgestellt werden kann (z. B. Schaden): Vermieter kann zumutbares Ersatzfahrzeug stellen.
  • 9.2 Bei Ersatzfahrzeug in kleinerer Kategorie: Erstattung der Preisdifferenz.

10. Obliegenheiten des Mieters

  • 10.1 Fahren nur durch Mieter/eingetragene Fahrer; Mieter muss selbst zur Abholung erscheinen.
    Namen/Anschriften aller Fahrer + Kopien von Führerschein/Personalausweis hinterlegen.
    Sorgsamer Umgang, technische Regeln beachten, verkehrssicherer Zustand regelmäßig prüfen.
    Verbotene Nutzungen u. a.: Motorsport/Tests, Gefahrgut, Straftaten (auch am Tatort), Weitervermietung/Leihe, Offroad/nicht vorgesehenes Gelände.
  • 10.2 Keine Fahrten in Kriegs-/Krisengebiete. Außereuropäische Länder nur mit schriftlicher Zustimmung.
  • 10.3 Mieter informiert sich über Verkehrsregeln der bereisten Länder und hält sie ein.
  • 10.4 Keine technischen/optischen Veränderungen (Lackierung, Aufkleber, Folien etc.).
  • 10.5 Tiere nur mit schriftlicher Zustimmung; Reinigungskosten trägt Mieter.
  • 10.6 Rauchverbot: 200 € zzgl. ggf. Reinigungskosten.
  • 10.7 Tracking/GPS-Ortung möglich; Mieter stimmt Standortabruf durch Vermieter zu.

11. Verhalten bei Unfall oder Schadensfall

  • Unverzüglich Vermieter (+49 (0) 176-41553795) und Polizei verständigen (auch ohne Dritte).
  • Schriftliche Information über Details; Bericht enthält Daten der Beteiligten/Zeugen/Kennzeichen.
  • Keine Anerkennung von Ansprüchen Dritter. Sonstige Vorkommnisse/Schäden unverzüglich telefonisch melden.

12. Reparaturen

  • Kleinreparaturen bis 150 € zur Betriebs-/Verkehrssicherheit ohne Zustimmung möglich.
  • Über 150 € nur mit vorheriger Zustimmung.
  • Erstattung nur mit Originalbelegen und Austauschteilen, sofern Mieter nicht haftet.
  • Regelkontrollen (Öl, Reifendruck, Schäden, Kühl-/Waschwasser) sind vom Mieter durchzuführen.

13. Fahrzeugpannen

  • Bei Pannen den Vermieter sofort benachrichtigen.

14. Haftung

  • 14.1 Vermieter haftet im Rahmen der Versicherungen; darüber hinaus bei Sach-/Vermögensschäden grundsätzlich nur für Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit (Ausnahme: Verletzung wesentlicher Pflichten).
  • 14.2 Mieter haftet voll bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit (insb. Alkohol/Drogen), bei Missachtung Abmessungen/Zuladung, verbotener Nutzung, nicht vertragsgemäßer Rückgabe, Bedienungsfehler/Überbeanspruchung, eigenmächtiger Verlängerung.
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Pflichtverletzungen nach Ziff. 11 führen ebenfalls zu voller Haftung (Ausnahme: kein Einfluss auf Feststellung).
  • 14.3 Nutzung durch nicht eingetragenen Dritten: Mieter haftet voll, auch bei unverschuldetem Dritten.
  • 14.4 Ersatzpflicht für Reparaturkosten; bei Totalschaden Ersatz Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, begrenzt auf Höchstbetrag der Preisliste; weitere Ansprüche nach Gesetz möglich.
  • 14.5 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Mieter bis zum vereinbarten Selbstbehalt.
  • 14.6 Gebühren/Abgaben/Bußgelder/Strafen trägt Mieter, sofern kein Vermieterverschulden; Bescheide werden weitergeleitet.
  • 14.7 Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch.
  • 14.8 Kaution kann bis zur Klärung der Schuldfrage einbehalten werden.

15. Verjährung und Abtretungsverbot

  • 15.1 Offensichtliche Mängel innerhalb 14 Tage nach vorgesehener Rückgabe schriftlich anzeigen, sonst nur bei fehlendem Verschulden.
  • 15.2 Ansprüche des Mieters verjähren 1 Jahr nach vorgesehener Rücknahme; Hemmung bis schriftlicher Zurückweisung.
  • 15.3 Ansprüche des Vermieters wegen Veränderung/Verschlechterung: frühestens nach 12 Monaten ab Rückgabe; bei polizeilichem Unfall fällig nach Akteneinsicht; Verjährung beginnt spätestens 6 Monate nach Rückgabe; Vermieter bemüht sich um Akteneinsicht und informiert Mieter.
  • 15.4 Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen.

16. Allgemeine Bestimmungen

  • 16.1 Unterzeichner haftet persönlich als Gesamtschuldner, sofern nicht ausdrücklich als Vertreter bezeichnet.
  • 16.2 Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen.

17. Speicherung und Weitergabe von Vertragsdaten

  • 17.1 Weiterleitung personenbezogener Daten an Ermittlungs-/Steuerbehörden möglich bei unredlichem Verhalten/Anhaltspunkten (z. B. falsche Angaben, falsche/als verloren gemeldete Dokumente, Nichtrückgabe, nicht gemeldeter Defekt, Verkehrsverstöße).
    Datenübermittlung an beauftragte Dritte möglich, soweit zur Vertragsabwicklung/Durchsetzung erforderlich.

18. Schlussbestimmungen

  • 18.1 Erfüllungsort: Sitz des Vermieters.
  • 18.2 Änderungen/Zusatzvereinbarungen nur schriftlich wirksam.
  • 18.3 Es gilt deutsches Recht; vorrangig Mietvertrag, ergänzend gesetzliche Vorschriften.
  • 18.4 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt übrige Regelungen nicht.
  • 18.5 Gerichtsstand (bei Unternehmern
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