Sun Living V65L in Hüde – Kastenwagen mit Einzelbetten mieten

Standort: HüdeHüde
Kastenwagen
Maximale Anzahl Sitzplätze: 44Maximale Anzahl Schlafplätze: 44
Führerschein: Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse B

Haustiere erlaubt: JaJa
Buchungsstatus: Auf AnfrageAuf Anfrage

ab 100 €

pro Nacht

Technische Angaben

  • Hersteller (Wohnmobilmarke)Sun Living
  • ModelV 65 SL
  • Hersteller (Chassis)Citroen
  • HauptkategorieKastenwagen
  • Davon mit Isofix2
  • Sitzplätze mit Gurt4
  • Zulässiges Gesamtgewichtbis 3.500 Kg
  • Gewicht in fahrbereitem Zustand3.101 Kg
  • Baujahr2023
  • Länge636 cm
  • Breite205 cm
  • Höhe259 cm
  • Leistung(PS) 140
  • Kraftstoffdiesel
  • AntriebsartZweirad
  • Anzahl der Gänge6
  • SchaltungManuell
  • Kraftstofftank90 L
  • Frischwassertank90 L
  • Abwassertank85 L
  • Achsen2
  • Reifen215 / 70 / R / 16 / C
  • Verbrauch pro 100km10 L/100km
  • Schadstoffklasseeuro6
  • UmnweltplakateGrün
  • Maße Heckbett180 x 190 cm (190x70/180x70)
  • Anhängerkupplung2.500 kg
  • Kapazität Kühlschrank84 L

Komfortmerkmale & Extras

Waschen
  • Waschbecken
  • Dusche
  • Toilette
Strom, Wasser, Heizung
  • Versorgerbatterie
  • Wasseranschluss
  • Klimaanlage Fahrerhaus
  • Gasheizung
  • Warmwasser
  • Solarzellen
  • Frischwassertank
  • Abwassertank
Fahrerhaus
  • iPhone/iPod-Anschluss
  • Bluetooth
  • USB-Anschluss
  • Radio
  • Navigation
Kochen
  • Gefrierfach
  • Spüle
  • Herd
  • Kühlschrank
Zusätzliches
  • Getrennter Schlafbereich
  • Geschirrset
  • Fahrradträger
  • Markise
  • Heckgarage
  • Dachluke
  • Haustiere erlaubt
  • Einzelbetten
  • Campingset
Fahrzeugdetails
  • Zentralverriegelung
  • Servolenkung
  • ABS
  • Tempomat
  • ESP
  • Rückfahrkamera
  • Anhängerkupplung
Grundriss Sun Living V 65 SL mit Solar, AHK uvm.
Grundriss Sun Living V 65 SL mit Solar, AHK uvm.

Detaillierte Beschreibung

Die V Serie von Sun Living ist einfach eine großartige Wahl, um Ihrer Leidenschaften zu folgen. Sie bietet eine komfortable Unterkunft und Platz für Ihre gesamte Outdoor-Ausrüstung. Merkmale Citroën-Basis mit 140 PS L/B/H 636/205/259 cm 4 Sitzplätze (im Fahrbetrieb) 2+1+1 Schlafplätze 84 l Kompressorkühlschrank 3.500 kg zul. Gesamtgewicht 2.500 kg Anhängelast Markise Rückfahrkamera Hinweis: Alle Fahrzeugabbildungen zeigen lediglich Beispielfotos. Die Grundrisse der Fahrzeuge sind identisch zu den Abbildungen, die tatsächliche Ausstattung bzw. Ausstattungslinie der Vermietfahrzeuge kann abweichen. Ausstattung: Citroen 140 PS 6-Gang-Schaltgetriebe Start- /Stopp-Automatik 3,5 T Light Chassis Serienpolster Ross Klimaanlage im Fahrerhaus Tempomat Markise Solaranlage Anhängerkupplung starr Kenwood 2-DIN-Radio Doppelaugen Rückfahrkamera Technische Details: Anzahl Schlafplätze: 2+1+1 Schadstoffklasse: Euro6-2 Umweltplakette: 4 (Grün) Farbe (Hersteller): weiß Farbe: Weiß Achsen: 2 Länge: 6360 mm Breite: 2050 mm Höhe: 2580 mm Weitere Ausstattung: ABS, ESP, Längsbetten (umbaubar zum Doppelbett), Einhängebett, optional Fahrerhausklappbett, Markise, Partikelfilter, Seitensitzgruppe, Servolenkung, Solaranlage, WC, Warmwasser Zuzüglich 130 EUR Servicepauschale. Diese beinhaltet u.a. Gas Frischwasser Fahrzeugaußenwäsche intensive Einweisung kostenloser PKW-Stellplatz während Ihrer Reise Im Mietpreis enthalten sind 300 km/Nacht (Mehrkilometer 30 ct/km). Ab einer Buchungsdauer von 15 Nächten entfällt die Kilometerbegrenzung.

Preisgestaltung

Standard-Saison

Vermietung ab 3 Nächte

ab 110,00 €
pro Nacht

Haupt-Saison

2. Juli - 1. September

Vermietung ab 7 Nächte

ab 120,00 €
pro Nacht

Neben-Saison

2. November - 19. März

Vermietung ab 3 Nächte

ab 100,00 €
pro Nacht

Öffnungszeiten

Wochentag
Montag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
15:00-17:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Dienstag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
15:00-17:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Mittwoch:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
15:00-17:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Donnerstag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
15:00-17:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Freitag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
15:00-17:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Samstag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
15:00-17:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Sonntag:
10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
15:00-17:00 (Abholzeiten)
08:00-10:00 (Rückgabezeiten)

Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen (AGB) für Mietfahrzeuge

DümmerMobile
Zur Marler Höhe 42
49448 Marl

Stand: 02.06.2023

1. Vertragsgegenstand

  • 1.1 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Anmietung eines Wohnmobils/Wohnwagens.
    Keine Reiseleistungen; Reisevertragsrecht (§§ 651a–l BGB) findet keine Anwendung.
    Der Mieter fährt eigenverantwortlich.
  • 1.2 Bei Übergabe und Rückgabe ist jeweils ein Übergabe-/Rücknahmeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterschreiben (Bestandteil des Mietvertrags).

2. Führerschein

  • Erforderlich ist eine gültige deutsche Fahrerlaubnis passend zur Fahrzeugklasse:
    z. B. Klasse B bis 3.500 kg, C1 über 3.500 kg (oder Klasse 3 entsprechend).
  • Der Mieter stellt sicher, dass nur eingetragene Fahrer fahren, die die Voraussetzungen erfüllen.
  • Führerscheine (Mieter + alle Fahrer) sind bei Übernahme vorzulegen (Voraussetzung für Übergabe).
  • Verzögerungen wegen fehlender Vorlage gehen zu Lasten des Mieters.
    Bei Nichtvorlage auch innerhalb Nachfrist: Rücktritt durch Vermieter möglich, es gelten Stornobedingungen (Ziff. 6.2).

3. Mietpreis

  • 3.1 Mietpreis gemäß Preisliste/Mietvertrag.
    Zu Lasten des Mieters: Kraftstoff, Maut, Parken, Camping/Stellplatz, Fähren, Bußgelder/Strafgebühren.
    Im Mietpreis enthalten: Versicherungsschutz (Ziff. 4), Wartung, Ölverbrauch, Verschleißreparaturen (außer Reifenschäden).
  • 3.2 Saisonzeiten werden berücksichtigt.
    Übernahmetag und Rückgabetag zählen jeweils als halber Miettag.
  • 3.3 Zusätzlich Servicepauschale 130 € je Anmietung (u. a. Übergabe, Einweisung, Zubehör):
    • Gas (1 Flasche)
    • WC-Zersetzungsmittel
    • 1 Paar Auffahrkeile
    • 15 m Wasserschlauch mit Adapter
    • 20 m CEE-Anschlusskabel

4. Versicherungsschutz

  • 4.1 Haftpflicht: 100 Mio. € pauschal (Sach-/Vermögensschäden), Personenschäden bis 15 Mio. € je Person.
  • 4.2 Teil-/Vollkasko-Haftungsfreistellung mit Selbstbehalt 1.000 € je Schadensfall.
    Reduzierbar durch Zusatzversicherung auf 250 €.
  • 4.3 Keine Versicherung für transportierte Güter.
    Verlust von Papieren/Werkzeug/Zubehör/persönlichen Gegenständen trägt Mieter (ohne Vermieterverschulden).
    Wagenpapiere nicht im Fahrzeug lassen.

5. Reservierung und Zahlungsbedingungen

  • 5.1 Reservierung verbindlich nur mit schriftlicher Bestätigung und Anzahlung.
    Anspruch auf gebuchtes Wohnmobil, ggf. Ersatzfahrzeug nach Ziff. 9;
    kein Anspruch auf spezifischen Typ/Grundriss.
  • 5.2 Anzahlung 30% innerhalb von 2 Werktagen nach Bestätigung, sonst ist Vermieter nicht gebunden.
  • 5.3 Restmietpreis spätestens 14 Tage vor Abholung fällig (kurzfristige Buchungen ausgenommen).

6. Rücktritt und Umbuchung

  • 6.1 Kein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen; vertragliches Rücktrittsrecht nachfolgend.
  • 6.2 Stornogebühren (maßgeblich: Eingang schriftlicher Rücktritt beim Vermieter):
    • 30% bis zum 50. Tag vor Mietbeginn
    • 75% bis zum 15. Tag vor Mietbeginn
    • 90% ab dem 14. Tag vor Mietbeginn
    • 100% am Tag des Mietbeginns
      Nichtabholung gilt als Rücktritt. Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
  • 6.3 Umbuchung (bei freien Kapazitäten im Kalenderjahr) bis 14 Tage vor Mietbeginn ohne Aufpreis möglich, wenn Mietdauer nicht unterschritten wird.
  • 6.4 Ersatzmieter nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters (Ablehnung aus berechtigten Gründen möglich).
  • 6.5 Mieter kann nachweisen, dass kein/geringerer Schaden entstanden ist.

7. Kaution

  • 7.1 Kaution 1.000 € je Anmietung: vorab überweisen oder spätestens bei Übergabe bar hinterlegen.
    Vermieter kann Übergabe verweigern, wenn Kaution nicht fristgemäß geleistet wird.
  • 7.2 Rückzahlung bei ordnungsgemäßer Rückgabe mit Rückgabeprotokoll:
    bar sofort, Überweisung innerhalb 10 Werktage.
    Bei Schäden/ungereinigt: Verrechnung von Reparatur-/Reinigungskosten mit Kaution.

8. Fahrzeugübergabe und Rückgabe

  • 8.1 Standardzeiten (wenn nicht anders vereinbart):
    Übernahme 15–17 Uhr, Rückgabe 8–10 Uhr.
  • 8.2 Bei Übergabe: Personalausweis + Führerschein im Original, Übergabeprotokoll ausfüllen/unterzeichnen.
  • 8.3 Ausführliche Einweisung; Vermieter kann Übergabe bis Abschluss zurückhalten.
    Übergabeverzögerungen durch Mieter gehen zu dessen Lasten.
  • 8.4 Rückgabe persönlich, innen gereinigt (wenn nicht zugebucht) und im protokollierten Zustand.
  • 8.5 Toilette nicht geleert/gereinigt: 90 € Pauschale.
    Innenreinigung unzureichend: tatsächliche Kosten, mind. 90 €.
  • 8.6 Fehlende/beschädigte Gegenstände werden berechnet.
  • 8.7 Rückgabe vollgetankt (inkl. AdBlue), sonst Treibstoffkosten + 20 € Aufwandspauschale.
  • 8.8 Bearbeitung Ordnungswidrigkeiten/Maut/Unfallberichte: 50 € Gebühr.
  • 8.9 Verspätete Rückgabe: Tagespreis je weitere Nacht + Mehraufwendungen/Schadensersatz (z. B. Nachmieter) werden weiterbelastet.
  • 8.10 Nachweis niedriger/kein Schaden bleibt möglich.
  • 8.11 Spätschäden nach Reinigung: Dokumentation (Zeugen/Fotos/Datum/Uhrzeit) und nachträgliche Berechnung.
  • 8.12 Verlängerung nur mit schriftlicher Zustimmung; keine automatische Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis.
  • 8.13 Vorzeitige Rückgabe reduziert die Miete nicht.

9. Ersatzfahrzeug

  • 9.1 Wenn Wunschfahrzeug nicht bereitgestellt werden kann (z. B. Schaden): Vermieter kann zumutbares Ersatzfahrzeug stellen.
  • 9.2 Bei Ersatzfahrzeug in kleinerer Kategorie: Erstattung der Preisdifferenz.

10. Obliegenheiten des Mieters

  • 10.1 Fahren nur durch Mieter/eingetragene Fahrer; Mieter muss selbst zur Abholung erscheinen.
    Namen/Anschriften aller Fahrer + Kopien von Führerschein/Personalausweis hinterlegen.
    Sorgsamer Umgang, technische Regeln beachten, verkehrssicherer Zustand regelmäßig prüfen.
    Verbotene Nutzungen u. a.: Motorsport/Tests, Gefahrgut, Straftaten (auch am Tatort), Weitervermietung/Leihe, Offroad/nicht vorgesehenes Gelände.
  • 10.2 Keine Fahrten in Kriegs-/Krisengebiete. Außereuropäische Länder nur mit schriftlicher Zustimmung.
  • 10.3 Mieter informiert sich über Verkehrsregeln der bereisten Länder und hält sie ein.
  • 10.4 Keine technischen/optischen Veränderungen (Lackierung, Aufkleber, Folien etc.).
  • 10.5 Tiere nur mit schriftlicher Zustimmung; Reinigungskosten trägt Mieter.
  • 10.6 Rauchverbot: 200 € zzgl. ggf. Reinigungskosten.
  • 10.7 Tracking/GPS-Ortung möglich; Mieter stimmt Standortabruf durch Vermieter zu.

11. Verhalten bei Unfall oder Schadensfall

  • Unverzüglich Vermieter (+49 (0) 176-41553795) und Polizei verständigen (auch ohne Dritte).
  • Schriftliche Information über Details; Bericht enthält Daten der Beteiligten/Zeugen/Kennzeichen.
  • Keine Anerkennung von Ansprüchen Dritter. Sonstige Vorkommnisse/Schäden unverzüglich telefonisch melden.

12. Reparaturen

  • Kleinreparaturen bis 150 € zur Betriebs-/Verkehrssicherheit ohne Zustimmung möglich.
  • Über 150 € nur mit vorheriger Zustimmung.
  • Erstattung nur mit Originalbelegen und Austauschteilen, sofern Mieter nicht haftet.
  • Regelkontrollen (Öl, Reifendruck, Schäden, Kühl-/Waschwasser) sind vom Mieter durchzuführen.

13. Fahrzeugpannen

  • Bei Pannen den Vermieter sofort benachrichtigen.

14. Haftung

  • 14.1 Vermieter haftet im Rahmen der Versicherungen; darüber hinaus bei Sach-/Vermögensschäden grundsätzlich nur für Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit (Ausnahme: Verletzung wesentlicher Pflichten).
  • 14.2 Mieter haftet voll bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit (insb. Alkohol/Drogen), bei Missachtung Abmessungen/Zuladung, verbotener Nutzung, nicht vertragsgemäßer Rückgabe, Bedienungsfehler/Überbeanspruchung, eigenmächtiger Verlängerung.
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Pflichtverletzungen nach Ziff. 11 führen ebenfalls zu voller Haftung (Ausnahme: kein Einfluss auf Feststellung).
  • 14.3 Nutzung durch nicht eingetragenen Dritten: Mieter haftet voll, auch bei unverschuldetem Dritten.
  • 14.4 Ersatzpflicht für Reparaturkosten; bei Totalschaden Ersatz Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, begrenzt auf Höchstbetrag der Preisliste; weitere Ansprüche nach Gesetz möglich.
  • 14.5 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Mieter bis zum vereinbarten Selbstbehalt.
  • 14.6 Gebühren/Abgaben/Bußgelder/Strafen trägt Mieter, sofern kein Vermieterverschulden; Bescheide werden weitergeleitet.
  • 14.7 Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch.
  • 14.8 Kaution kann bis zur Klärung der Schuldfrage einbehalten werden.

15. Verjährung und Abtretungsverbot

  • 15.1 Offensichtliche Mängel innerhalb 14 Tage nach vorgesehener Rückgabe schriftlich anzeigen, sonst nur bei fehlendem Verschulden.
  • 15.2 Ansprüche des Mieters verjähren 1 Jahr nach vorgesehener Rücknahme; Hemmung bis schriftlicher Zurückweisung.
  • 15.3 Ansprüche des Vermieters wegen Veränderung/Verschlechterung: frühestens nach 12 Monaten ab Rückgabe; bei polizeilichem Unfall fällig nach Akteneinsicht; Verjährung beginnt spätestens 6 Monate nach Rückgabe; Vermieter bemüht sich um Akteneinsicht und informiert Mieter.
  • 15.4 Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen.

16. Allgemeine Bestimmungen

  • 16.1 Unterzeichner haftet persönlich als Gesamtschuldner, sofern nicht ausdrücklich als Vertreter bezeichnet.
  • 16.2 Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen.

17. Speicherung und Weitergabe von Vertragsdaten

  • 17.1 Weiterleitung personenbezogener Daten an Ermittlungs-/Steuerbehörden möglich bei unredlichem Verhalten/Anhaltspunkten (z. B. falsche Angaben, falsche/als verloren gemeldete Dokumente, Nichtrückgabe, nicht gemeldeter Defekt, Verkehrsverstöße).
    Datenübermittlung an beauftragte Dritte möglich, soweit zur Vertragsabwicklung/Durchsetzung erforderlich.

18. Schlussbestimmungen

  • 18.1 Erfüllungsort: Sitz des Vermieters.
  • 18.2 Änderungen/Zusatzvereinbarungen nur schriftlich wirksam.
  • 18.3 Es gilt deutsches Recht; vorrangig Mietvertrag, ergänzend gesetzliche Vorschriften.
  • 18.4 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt übrige Regelungen nicht.
  • 18.5 Gerichtsstand (bei Unternehmern
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