Forster T745EB Comfort in Lörrach mieten – Teilintegriert

Standort: LörrachLörrach
Teil-Integriert
Maximale Anzahl Sitzplätze: 44Maximale Anzahl Schlafplätze: 44
Führerschein: Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse B

Haustiere erlaubt: JaJa
Buchungsstatus: Auf AnfrageAuf Anfrage

ab 129 €

pro Nacht

Technische Angaben

  • Hersteller (Wohnmobilmarke)Forster
  • ModelT745EB
  • Hersteller (Chassis)Citroen
  • HauptkategorieTeil-Integriert
  • Davon mit Isofix4
  • Sitzplätze mit Gurt4
  • Zulässiges Gesamtgewichtbis 3.500 Kg
  • Gewicht in fahrbereitem Zustand
  • Baujahr2024
  • Länge745 cm
  • Breite235 cm
  • Höhe298 cm
  • Leistung(PS) 140
  • Kraftstoffdiesel
  • AntriebsartZweirad
  • Anzahl der Gänge6
  • SchaltungManuell
  • Kraftstofftank90 L
  • Frischwassertank118 L
  • Abwassertank100 L
  • Achsen2
  • Reifen215 / 70 / R / 15 / C
  • Verbrauch pro 100km9 L/100km
  • Schadstoffklasseeuro6
  • UmnweltplakateGrün
  • Stauklappengröße im Heck115 x 80
  • Maße Heckbett2x 2000x800 mm
  • Maße Hubbett1900x1230 mm
  • Batteriekapazität100 Ah
  • Kapazität Kühlschrank160 L

Komfortmerkmale & Extras

Waschen
  • Dusche
  • Toilette
  • Waschbecken
Strom, Wasser, Heizung
  • Versorgerbatterie
  • Klimaanlage Fahrerhaus
  • Warmwasser
  • Gasheizung
  • Wintertauglich
  • Solarzellen
  • Frischwassertank
  • Abwassertank
Fahrerhaus
  • iPhone/iPod-Anschluss
  • Bluetooth
  • CD-Player
  • USB-Anschluss
  • MP3-Anschluss
  • Radio
  • Navigation
Kochen
  • Spüle
  • Herd
  • Kühlschrank
  • Gefrierfach
Zusätzliches
  • Geschirrset
  • Getrennter Schlafbereich
  • Fahrradträger
  • Heckgarage
  • Haustiere erlaubt
  • Einzelbetten
  • Audio System
  • Markise
  • Dachluke
  • Campingset
Fahrzeugdetails
  • Zentralverriegelung
  • Servolenkung
  • ABS
  • Tempomat
  • ESP
  • Rückfahrkamera
Grundriss Teilintegriert (K4) comfort (Längsbetten)
Grundriss Teilintegriert (K4) comfort (Längsbetten)

Detaillierte Beschreibung

Gutes Aussehen ist das eine – unsere Teilintegrierten überzeugen durch ihr modernes Design und ebenso hochwertige wie robuste Materialien. Gleichzeitig begeistern sie auch durch maximale Funktionalität. Die Möbel bieten viel Stauraum für Vorräte, Geschirr oder Reisegepäck. Gleichzeitig machen bequeme Polster den Innenraum zu einem gemütlichen Wohn- und Esszimmer. Entdecke das neue Gefühl von Komfort! Sehr komfortables teilintegriertes Wohnmobil mit 6-Gang-Schaltgetriebe, Fahrerhaus-Klimaanlage, Radio mit Navigation, seitlicher Küche mit Kühlschrank, großzügige Nasszelle mit Toilette und Duschmöglichkeit. Sitzmöglichkeit für vier Personen und Schlafmöglichkeit für vier Personen. Zwei Schlafmöglichkeiten befinden sich im Längsbett im Heck, zwei weitere im Hubbett über der Sitzgruppe. Modellbeispiel: Forster T 745 EB Ausstattungsmerkmale KM frei Rückfahrkamera od. Sensoren Navigation Hunde erlaubt WC Dusche Fahrradträger auch für E-Bikes geeignet Hinweis: Alle Fahrzeugabbildungen zeigen lediglich Beispielfotos. Die Grundrisse der Fahrzeuge sind identisch zu den Abbildungen, die tatsächliche Ausstattung bzw. Ausstattungslinie der Vermietfahrzeuge kann abweichen.

Preisgestaltung

Standard-Saison

Vermietung ab 3 Nächte

ab 129,00 €
pro Nacht

Haupt-Saison

15. Juni - 15. September

Vermietung ab 7 Nächte

ab 149,00 €
pro Nacht

Vorsaison

27. März - 12. April

Vermietung ab 3 Nächte

ab 139,00 €
pro Nacht

Außer-Saison

9. Oktober - 1. November

Vermietung ab 3 Nächte

ab 139,00 €
pro Nacht

Öffnungszeiten

Wochentag
Montag:
08:00-17:00 (Öffnungszeiten)
11:00-13:00 (Abholzeiten)
15:00-17:00 (Rückgabezeiten)
Dienstag:
08:00-17:00 (Öffnungszeiten)
11:00-13:00 (Abholzeiten)
15:00-17:00 (Rückgabezeiten)
Mittwoch:
08:00-17:00 (Öffnungszeiten)
11:00-13:00 (Abholzeiten)
15:00-17:00 (Rückgabezeiten)
Donnerstag:
08:00-17:00 (Öffnungszeiten)
11:00-13:00 (Abholzeiten)
15:00-17:00 (Rückgabezeiten)
Freitag:
08:00-17:00 (Öffnungszeiten)
11:00-13:00 (Abholzeiten)
15:00-17:00 (Rückgabezeiten)
Samstag:
Geschlossen (Öffnungszeiten)
11:00-12:00 (Abholzeiten)
09:00-10:00 (Rückgabezeiten)
Sonntag:
Geschlossen (Öffnungszeiten)
Geschlossen (Abholzeiten)
Geschlossen (Rückgabezeiten)

Mietbedingungen

Allgemeine Vermietbedingungen

Reisemobil-Center Lörrach GmbH (RMC)
Gültig ab: 01.02.2022

Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobils, Inhalt des zwischen der Firma Reisemobil-Center Lörrach GmbH – nachstehend „RMC” genannt – und Ihnen zustande kommenden Vertrages.
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch.


1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt

1.1

Gegenstand des Vertrages mit dem RMC ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Reisemobils. RMC schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise).
Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere §§ 651 a–l BGB, finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch indirekt Anwendung.

1.2

Nach Maßgabe der in Ziff. 22 dieser Bedingungen getroffenen Rechtswahl finden auf das Vertragsverhältnis zwischen dem RMC und dem Kunden in erster Linie diese Geschäftsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen über den Mietvertrag (§§ 531 ff. BGB) Anwendung.

1.3

Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

1.4

Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und dem Vermieter vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.

1.5

Die Miete beginnt mit der Übernahme des Reisemobils durch den Mieter. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe hat der Mieter das Reisemobil an einen Beauftragten des RMC am Ort des RMC persönlich zu übergeben und das Rücknahmeprotokoll, das der Beauftragte bei der Rückgabe anfertigt, zu unterzeichnen.
Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Mieter für Schäden am Reisemobil nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen; ebenso haftet der Mieter für den Mietzins bzw. nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer für Schäden, die aus der verspäteten Rückgabe resultieren.

1.6

RMC wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

1.7

Es wird bereits vorab festgelegt, dass der fortschreitende Gebrauch des Mietobjekts über die vereinbarte Zeit hinaus keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses darstellt.
Die Parteien erkennen alle Dokumente (z. B. das Übernahme- und Übergabeprotokoll) auch ohne Unterschrift als verbindlich an.


2. Mindestalter, Führerschein, berechtigte Fahrer

2.1

Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 21 Jahre. Führerschein Klasse 3 für alle Modelle. Klasse B für Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht und Klasse C1 für Fahrzeuge von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Fahrer mit Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein.

Eine Vorlage des Führerscheins und des gültigen Personalausweises/Reisepasses durch den Mieter und/oder den Fahrer bei der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Fahrzeugs.
Kommt es infolge fehlender Vorlage dieser Dokumente zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Mieters. Können diese Dokumente weder zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 6.3 Anwendung.

Die Vorlage eines internationalen Führerscheins (für Nicht-EU-Mitglieder) kann vom Vermieter oder von offiziellen Behörden des Landes verlangt werden.
Das RMC ist berechtigt, von den oben genannten Dokumenten Kopien anzufertigen.

2.2

Es ist zu beachten, dass bestimmte Fahrzeuge des RMC ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und für das Führen solcher Fahrzeuge ein entsprechender Führerschein erforderlich ist. Besitzer eines Führerscheins der Klasse B haben zur Sicherheit Rücksprache mit dem Vermieter bezüglich der technisch zulässigen Gesamtmasse des vom Mieter gemieteten Fahrzeuges zu halten.
Kann bei Anmietung ein entsprechender Führerschein nicht vorgelegt werden, gilt das Fahrzeug als nicht abgeholt. In diesem Fall gelten die entsprechenden Stornobedingungen der Ziffer 6.3.


3. Mietpreise, Versicherungen

3.1

Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt.

3.2

Die Mietpreise beinhalten:

  • unbegrenzte Freikilometer
  • Kaskoschutz mit € 1.500,- Selbstbeteiligung pro Schadensfall
  • Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten pauschal mit € 100 Mio. Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Personenschäden € 8 Mio. je geschädigte Person)
  • Mobilitätsgarantie der Hersteller

Treibstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.

3.3

Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnet das RMC pro angefangener Stunde € 30,- (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und gibt eventuelle Schadenersatzansprüche, die der Nachfolgemieter oder andere Personen RMC gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen, an den Mieter weiter.

3.4

Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden.
Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten zu beachten.
Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet.


4. Buchung (Vertragsabschluss), Leistungsgegenstand

4.1

Mit der Buchung bietet der Kunde dem RMC den Abschluss eines Mietvertrages auf der Grundlage dieser Mietbedingungen und der Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. im Internet verbindlich an.

4.2

Im Falle der elektronischen Übermittlung der Buchung (per E-Mail oder Internet) wird RMC dem Kunden den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Mietvertrages.

4.3

Der Mietvertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung vom RMC an den Kunden zustande.

4.4

Leistungsgegenstand ist ausschließlich ein Fahrzeug der gebuchten Fahrzeuggruppe, nicht ein bestimmter Fahrzeugtyp.

4.5

Prospektangaben in Fremdprospekten, Auskünfte und Zusicherungen Dritter (insbesondere von Herstellern, Fahrzeugübergabestellen und Reisevermittlern), die über die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Angaben von RMC hinausgehen oder dazu im Widerspruch stehen, sind für das RMC nicht verbindlich.


5. Zahlungsbedingungen, Kaution

5.1

Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von € 300,- auf das in der Bestätigung genannte Konto vom RMC zu überweisen.

5.2

Die Restzahlung ist 30 Tage vor Mietbeginn (spesen- und gebührenfrei, insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland) auf das vom RMC angegebene Konto zu überweisen; für die Rechtzeitigkeit ist der Zeitpunkt der Gutschrift maßgebend.

5.3

Eine Kaution ist in der vereinbarten Höhe (wie in der Leistungsausschreibung angegeben und in der Buchungsbestätigung vermerkt) mit der Restzahlung zu leisten. Alternativ kann die Kaution am Abreisetag per Visa/Mastercard hinterlegt werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt diese € 1.500,- pro Fahrzeug.

Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung erstattet. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet.

Wenn die Forderung aus dem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt wird, gilt die Unterschrift des Kreditkarteninhabers als Ermächtigung auch für Nachbelastungen infolge der durch den Mieter schuldhaft verursachten Schadensfälle (bis max. € 1.500,- pro Schadensfall).

5.4

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage bis zum Mietbeginn) wird der voraussichtliche Mietpreis sofort fällig.

5.5

Soweit RMC zur Leistung bereit und in der Lage ist und kein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, besteht ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises und der Kaution kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen, insbesondere die Übernahme des Fahrzeugs.

5.6

Erfolgen Anzahlung, Restzahlung und Kautionszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeiten, kann RMC nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 belasten.

5.7

Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnung ein, sofern keine vorangegangene Mahnung erforderlich ist.


6. Fahrzeuggruppen, Rücktritt und Umbuchung

6.1

Buchungen sind ausschließlich für die in der Reservierung genannte Fahrzeuggruppe verbindlich, nicht jedoch für den jeweiligen Fahrzeugtyp. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mieter auf ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug umzubuchen.

6.2

Ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen besteht nicht. Ein Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht (§ 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB).

6.3 Stornogebühren (Rücktritt)

RMC räumt dem Kunden ein Rücktrittsrecht ein, welches schriftlich ausgeübt werden sollte. Im Falle des Rücktritts werden folgende Stornogebühren berechnet:

  • a) bis zu 50 Tage vor Übernahme: 10 % des Mietpreises, mindestens € 300,-
  • b) vom 49. bis 15. Tag vor Übernahme: 50 % des Mietpreises
  • c) ab 14. Tag vor Übernahme: 80 % des Mietpreises
  • d) am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme: 95 % des Mietpreises

6.4

Der Mieter kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.

6.5 Umbuchung

Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden vorgenommen, kann RMC bis zum 51. Tag vor Mietbeginn ein Umbuchungsentgelt von € 25,- je Vorgang erheben. Spätere Umbuchungen können – sofern überhaupt möglich – nur nach Rücktritt und Neubuchung erfolgen (Ausnahme: geringfügige Kosten).

6.6 Außerordentliche Kündigung durch RMC

RMC kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, u. a. bei:

  • nicht fristgerechter Zahlung/Kaution trotz Nachfrist
  • fehlenden Dokumenten gemäß Ziff. 2.1 trotz Nachfrist
  • höherer Gewalt / nicht zu vertretenden Umständen (inkl. Liefer- und Logistikproblemen)
  • irreführenden/falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
  • gesetzeswidrigem Zweck/Anlass der Anmietung
  • Verstoß gegen wesentliche Pflichten/Obliegenheiten (i. d. R. nach Frist zur Abhilfe)

Bei vom Mieter zu vertretender Kündigung kann der Vermieter Schadensersatz verlangen; ersparte Aufwendungen können pauschal wie folgt berücksichtigt werden:

  • bis 50 Tage: 10%
  • 49 bis 15 Tage: 50%
  • weniger als 14 Tage: 80%
  • am Tag der Anmietung: 95%
  • während der Mietzeit: keine Erstattung ungenutzter Tage

7. Haftung, Vollkaskoschutz, Schäden

7.1

Für vom Mieter/Fahrer zu vertretende Schäden haftet der Mieter bei Kaskoschäden mit einer Selbstbeteiligung von bis zu € 1.500,- pro Schadensfall. Reduzierung ggf. über Zusatzversicherung eines Drittanbieters.

Steinschläge Frontscheibe: Austausch erforderlich, Kosten im Rahmen Selbstbehalt.
Reifenschäden: gehen zu Lasten des Mieters.
Abschleppkosten trägt der Mieter nur, soweit kein Schutzbrief greift; Material- und Montagekosten (Reifen) trägt der Mieter.

7.2

Der Vermieter kann Reparaturkosten anhand von Kostenvoranschlägen kalkulieren; der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden geringer ist.

7.3

Bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit (z. B. Alkohol/Drogen) entfällt die Haftungsbeschränkung.
Dies gilt u. a. auch bei Schäden durch Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhen, Dachschäden, Nichtbeachtung der Abmessungen, unsachgemäßem Be-/Entladen, Ladegut, Rückwärtsfahren ohne Einweisung, Schalt-/Bedienfehlern, Falschbetankung (Wasser/AdBlue/Diesel), unsachgemäßem Gebrauch (z. B. unbefestigte Straßen) sowie Schäden an Markise/Innenraum/Aufstelldach.

7.4

Bei Unfallflucht oder Pflichtverletzungen (Ziff. 8) haftet der Mieter voll, sofern die Pflichtverletzung Einfluss auf die Feststellung hatte.
Der Mieter haftet auch für Schäden durch berechtigte/unberechtigte Fahrer, Mitfahrer oder Gäste sowie bei verbotener Nutzung (Ziff. 11).

7.5

Der Mieter haftet für von Dritten geltend gemachte Schäden, soweit diese nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen werden.

7.6

Für Gebühren/Abgaben/Bußgelder haftet der Mieter, sofern nicht vom Vermieter verschuldet.
Bearbeitungspauschale: € 25,- je Vorgang.


8. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige

8.1

Mängel nach Mietbeginn sind unverzüglich, spätestens bei Rückgabe, anzuzeigen.

8.2

Ansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind (Ausnahme: Protokoll unterbleibt ohne Verschulden des Mieters).


9. Verhalten bei Unfällen

  • Polizei und Vermieter sofort verständigen
  • Gegnerische Ansprüche nicht anerkennen
  • sofort telefonisch informieren, spätestens bei Rückgabe schriftlicher Bericht + Skizze
  • Unfallbericht mit Namen/Anschriften/Zeugen/Kennzeichen, von beiden Parteien unterschrieben
  • bei Schaden über Eigenhaftung oder fehlender Verkehrssicherheit: Vermieter sofort informieren

10. Berechtigte Fahrer

10.1

Nur Mieter und bei Anmietung angegebene/berechtigte Fahrer dürfen fahren.

10.2

Der Mieter hält Namen/Anschriften aller Fahrer fest und gibt sie bei Bedarf (Schaden/Strafmandat) an.
Der Mieter gilt während der Miete als Halter.


11. Verbotene Nutzung

11.1 Untersagt ist u. a.:

  • Motorsport/Tests
  • Transport gefährlicher Stoffe
  • Zoll-/Straftaten
  • Weitervermietung
  • Nutzung über vertraglichen Gebrauch hinaus (u. a. Gelände, unbefestigte Straßen)

11.2

Schonende, sachgemäße Behandlung, ordnungsgemäß verschließen, Vorschriften einhalten, Wartungsfristen beachten, Verkehrssicherheit regelmäßig prüfen.


12. Übergabe, Rücknahme

12.1

Teilnahme an Einweisung verpflichtend; Übergabe kann bis Abschluss der Einweisung verweigert werden. Verzögerungen/Kosten trägt der Mieter.

12.2

Vor Rückgabe: Brauchwassertank entleeren, Innenraum reinigen.
Bei Verstoß: Reinigung mind. € 100,-; Toilettenreinigung bis € 150,-.

Rücknahme nur mit Unterschrift des Mitarbeiters auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt; ohne Unterschrift gehen Schäden zu Lasten des Mieters (insb. Abstellen außerhalb Geschäftszeiten).

Zeiten:

  • Übergaben Mo–Fr: 15–17 Uhr
  • Rücknahmen Mo–Fr: 9–10 Uhr
  • Samstags nur vormittags nach Absprache + Gebühr € 75,-

Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern Zeiten eingehalten werden.


13. Ersatzfahrzeug

Kann das gebuchte Fahrzeug nicht bereitgestellt werden, kann ein vergleichbares oder größeres Fahrzeug gestellt werden (ohne Mehrmiete).
Bei kleinerem Fahrzeug: Erstattung der Preisdifferenz.
Mehrkosten (z. B. Maut/Fähre/Betrieb) bei größerem Fahrzeug trägt der Mieter.
Bei Verschulden des Mieters kann Ersatz verweigert werden; Kündigung ist dann ausgeschlossen.


14. Auslandsfahrten

Westeuropa erlaubt. Osteuropa nur mit vorheriger Einwilligung. Kriegs- und Krisengebiete verboten.


15. Nichtraucherfahrzeuge

15.1

Alle Reisemobile sind Nichtraucherfahrzeuge (Fahrerkabine + Wohnbereich).

15.2

Bei Zuwiderhandlung: ggf. fristlose Kündigung, Sonderreinigung € 500,- + mögliche Ausfallkosten.


16. Reparaturen

16.1

Reparaturen zur Betriebs-/Verkehrssicherheit bis € 150,- ohne Zustimmung; darüber hinaus nur mit Einwilligung.

16.2

Erstattung gegen Originalbelege + ausgetauschte Teile, sofern Mieter nicht haftet (Ziff. 7).


17. Abhilfe, Minderung, Schadensersatz

17.1

Bei nicht vertragsmäßiger Leistung: Anspruch auf Abhilfe/Minderung/Schadensersatz (bei Verschulden).
Mängel unverzüglich anzeigen und angemessene Frist zur Reparatur setzen.

17.2

Schadensersatz für vor Vertragsschluss vorhandene, nicht zu vertretende Mängel ist ausgeschlossen.


18. Beschränkung der Haftung

Haftung des RMC grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (ausgenommen vertragliche Hauptpflichten).
Keine Beschränkung bei verschuldensunabhängiger Haftung sowie bei Körper-/Gesundheitsschäden und Tod.


19. Ausschlussfrist, Verjährung

19.1

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung binnen 1 Monat nach Rücknahme schriftlich anmelden.

19.2

Ansprüche aus dem Mietvertrag verjähren nach 1 Jahr (außer unerlaubte Handlung).

19.3

Beginn: Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung + Kenntnis/kennen müssen.

19.4

Verhandlungen hemmen die Verjährung; Verjährung frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung.


20. Speicherung und Weitergabe von Personendaten

20.1

Der Mieter ist mit Speicherung personenbezogener Daten einverstanden.

20.2

Weitergabe an Dritte (Warnring) bei berechtigtem Interesse (z. B. falsche Angaben, Nichtrückgabe >24h, Mahnverfahren).
Weitergabe an Behörden bei hinreichenden Anhaltspunkten unredlichen Verhaltens (z. B. falsche Angaben, falsche Dokumente, Nichtrückgabe, Defekt nicht gemeldet, Verkehrsverstöße).


21. GPS-Ortung der Fahrzeuge

Fahrzeuge können mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein.


22. Rechtswahl und Gerichtsstand

22.1

Ausschließlich deutsches Recht.

22.2

Soweit im Ausland nicht deutsches Recht anwendbar ist, gilt hinsichtlich Rechtsfolgen (Art/Umfang/Höhe) ausschließlich deutsches Recht.

22.3

Klage des Kunden gegen RMC nur am Sitz von RMC.

22.4

Klage von RMC gegen Kunden am Wohnsitz; bei Kaufleuten/juristischen Personen/ausländischem Wohnsitz/unbekanntem Aufenthalt: Gerichtsstand Sitz von RMC.

22.5

Ausnahmen:

  • zwingende internationale Abkommen zugunsten des Kunden
  • zwingendes, für den Kunden günstigeres EU-Recht des Mitgliedstaates des Kunden

Reisemobil-Center Lörrach GmbH
Stand: Feb. 2022

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OrtLörrach
Freikilometer- km
Saison
-
Dauer- Nächte
Gesamtpreis
Kaution1.500,00 €