CR-Bürstner Averso Plus 520 TL mieten in Neukirchen-Vluyn

Neukirchen-Vluyn
Wohnwagen
6

Führerscheinklasse B

Ja
Direkt buchbar

ab 45 €

pro Nacht

Technische Angaben

  • Hersteller (Wohnmobilmarke)Bürstner
  • ModelAverso Plus 520 TL
  • HauptkategorieWohnwagen
  • Zulässiges Gesamtgewichtbis 3.500 Kg
  • Gewicht in fahrbereitem Zustand1.370 Kg
  • Baujahrnull
  • Länge840 cm
  • Breite230 cm
  • Höhe274 cm
  • Leistung
  • Kraftstofftank
  • Frischwassertank40 L
  • Bettumbau Sitzgruppe212 x 149/140 cm
  • Maße Hubbett200 x 140/127 cm
  • Kapazität Kühlschrank142 L

Komfortmerkmale & Extras

Waschen
  • Toilette
Strom, Wasser, Heizung
  • Wasseranschluss
  • Wintertauglich
  • Warmwasser
  • Gasheizung
  • Frischwassertank
Fahrerhaus
    Kochen
    • Gefrierfach
    • Kühlschrank
    • Spüle
    • Herd
    Zusätzliches
    • Haustiere erlaubt
    • Dachluke
    Fahrzeugdetails
      Grundriss CR-Bürstner Averso Plus 520 TL
      Grundriss CR-Bürstner Averso Plus 520 TL

      Detaillierte Beschreibung

      Mit neuem Grundriss erweitert Bürstner seine Hubbett-Klasse. Ein Mehrgenerationencaravan, der für zwei Personen absoluten Komfort bietet, aber ebenso vier Personen bequem beherbergt! Dazu spendiert Bürstner dem klassischen Caravan mit Einzelbetten und Rundsitzgruppe den erhöhten Aufbau und installiert über der Sitzgruppe ein Hubbett. Wird das Hubbett nicht gebraucht, verschwindet es sogar mit Decken und Kissen kinderleicht unter der Decke und die Sitzgruppe samt Oberschränke macht einen ganz "normalen" Eindruck.

      Preisgestaltung

      Haupt-Saison

      Vermietung ab 6 Nächte

      ab 65,00 €
      pro Nacht

      Standard-Saison

      Vermietung ab 5 Nächte

      ab 45,00 €
      pro Nacht

      Vorsaison

      Vermietung ab 5 Nächte

      ab 50,00 €
      pro Nacht

      Neben-Saison

      1. November - 29. Februar

      Vermietung ab 5 Nächte

      ab 45,00 €
      pro Nacht

      Außer-Saison

      Vermietung ab 5 Nächte

      ab 50,00 €
      pro Nacht

      Öffnungszeiten

      Wochentag
      Montag:
      10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
      15:00-17:00 (Abholzeiten)
      11:00-13:00 (Rückgabezeiten)
      Dienstag:
      10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
      15:00-17:00 (Abholzeiten)
      11:00-13:00 (Rückgabezeiten)
      Mittwoch:
      10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
      15:00-17:00 (Abholzeiten)
      11:00-13:00 (Rückgabezeiten)
      Donnerstag:
      10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
      15:00-17:00 (Abholzeiten)
      11:00-13:00 (Rückgabezeiten)
      Freitag:
      10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
      15:00-17:00 (Abholzeiten)
      11:00-13:00 (Rückgabezeiten)
      Samstag:
      10:00-18:00 (Öffnungszeiten)
      15:00-17:00 (Abholzeiten)
      11:00-13:00 (Rückgabezeiten)
      Sonntag:
      Geschlossen (Öffnungszeiten)
      Geschlossen (Abholzeiten)
      Geschlossen (Rückgabezeiten)

      Mietbedingungen

      Zustand

      1. Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie beispielsweise kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt ist.
      2. Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt übergeben.
      3. Der genaue Zustand des Fahrzeugs ergibt sich aus dem bei der Übergabe des Fahrzeugs von Mieter und Vermieter gemeinsam zu erstellenden Übergabeprotokoll. Dieses Protokoll ist Bestandteil dieses Mietvertrags.

      Nutzgas

      Eine Gasflasche Erstfüllung inklusive.

      Reinigung

      Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig gereinigt (innen und außen) an den Vermieter zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, so hat er dem Vermieter die durch die Reinigung entstehenden Kosten zu ersetzen. Der Vermieter kann einen entsprechenden Geldbetrag von der geleisteten Kaution einbehalten.

      Kraftstoffe

      Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Kraftstofftank übergeben. Der Mieter betankt das Fahrzeug nach Bedarf auf eigene Kosten während der Mietzeit und bringt es vollgetankt zurück. Bringt der Mieter das Fahrzeug mit nicht vollständig gefülltem Kraftstofftank zum Vermieter zurück, übernimmt der Vermieter das Auftanken. Für diese zusätzliche Leistung kann der Vermieter die Bezah- lung einer angemessenen Vergütung beanspruchen, die Kosten für den nachgefüllten Kraftstoff muss der Mieter auf Nachweis zum Tagespreis vergüten.

      Versicherung

      Das Fahrzeug ist als Selbstfahrervermietfahrzeug wie folgt versichert:

      • Kfz Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50 Mio. EUR pauschal.
      • Teil- und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe des nachstehenden Betrages.
      • Schutzbrief (Pannenschutzbrief) der Kfz-Versicherung nach Abschnitt A 3 der AKB². ²Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft.

      Haftung bei Unfällen

      Der Mieter wird wegen der Haftung bei Verkehrsunfällen auf Abschnitt 7 der allgemeinen Mietbedingun- gen (unten) hingewiesen. Mehrere Mieter haften für alle Ansprüche, die ihren Ursprung in diesem Miet- verhältnis haben, als Gesamtschuldner und bilden eine Mietergemeinschaft. Jeder Mieter hat identische Rechte und Pflichte

      Unterschriften

      Die allgemeinen Mietbesingungen (Anlagen) sind ebenso wie das Übergabeprotokoll/Checklisten Bestandteil dieses Mietvertrages

      Mietpreis berechnen

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      OrtNeukirchen-Vluyn
      Freikilometer- km
      Saison
      -
      Dauer- Nächte
      Gesamtpreis
      Kaution1.200,00 €