Führerscheinklasse B
ab 110 €
pro Nacht
Technische Angaben
- Hersteller (Wohnmobilmarke)Roller team
- ModelLivingstone Duo XL
- Hersteller (Chassis)Citroen
- Modellbezeichnung (Chassis)Jumper
- HauptkategorieKastenwagen
- Davon mit Isofix1
- Sitzplätze mit Gurt4
- Zulässiges Gesamtgewichtbis 3.500 Kg
- Gewicht in fahrbereitem Zustand2.913 Kg
- Baujahr2022
- Länge636 cm
- Breite205 cm
- Höhe252 cm
- Leistung(PS) 103
- Kraftstoffdiesel
- AntriebsartZweirad
- Anzahl der Gänge6
- SchaltungManuell
- Kraftstofftank75 L
- Frischwassertank80 L
- Abwassertank80 L
- Reifen225 / 75 / R / 16 / Q
- Verbrauch pro 100km9 L/100km
- Schadstoffklasseeuro6
- UmnweltplakateGrün
- Bettumbau Sitzgruppe156x95(50)
- Maße Heckbett185(175) x 160(190)
- Kapazität Kühlschrank84 L
Komfortmerkmale & Extras
- Waschbecken
- Dusche
- Toilette
- Dieselheizung
- Solarzellen
- Starkstromanschluss
- Versorgerbatterie
- Wasseranschluss
- Klimaanlage Fahrerhaus
- Warmwasser
- Wintertauglich
- Frischwassertank
- Abwassertank
- iPhone/iPod-Anschluss
- USB-Anschluss
- Radio
- Spüle
- Herd
- Kühlschrank
- Gefrierfach
- Geschirrset
- Fahrradträger
- Dachluke
- Markise
- Campingset
- Zentralverriegelung
- Servolenkung
- ABS
- Tempomat
- Alarmanlage
- ESP
- Rückfahrkamera
- Anhängerkupplung
Detaillierte Beschreibung
Preisgestaltung
Standard-Saison
Vermietung ab 3 Nächte
Haupt-Saison
28. Juni - 30. August
Vermietung ab 6 Nächte
Vorsaison
1. März - 27. Juni
Vermietung ab 3 Nächte
Neben-Saison
31. August - 31. Oktober
Vermietung ab 3 Nächte
Außer-Saison
Vermietung ab 6 Nächte
Öffnungszeiten
Mietbedingungen
Die Vermietung erfolgt im Namen und Vollmachts des Fahrzeugeigentümers.
Stand der Mietbedingungen (AGB): 01.04.2023
Damit dein Urlaub mit dem Reisemobil entspannt starten kann, findest du hier die wichtigsten Mietbedingungen in strukturierter Form.
Verbindlich sind ausschließlich die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von UW6 Team UG & Co. KG.
1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt & Recht
- Es gelten ausschließlich die AGB des Vermieters (UW6 Team UG & Co. KG, Partner & Lizenznehmer).
- Entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt – auch dann nicht, wenn der Vermieter in Kenntnis dessen vermietet.
- Vertragsgegenstand ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobils – keine Pauschalreise.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Reisevertragsvorschriften (§§ 651a–l BGB) finden keine Anwendung.
- Der Mieter plant und gestaltet seine Reise eigenverantwortlich.
- Der Mietvertrag ist befristet; eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB ist ausgeschlossen.
- Alle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter bedürfen der Schriftform.
2. Mindestalter, Führerschein & Fahrer
- Mindestalter von Mieter und Fahrern: 25 Jahre
- Führerscheinbesitz: seit mindestens 2 Jahren
- Klasse III bzw. Klasse B oder entsprechender nationaler/internationaler Führerschein
- Einige Fahrzeuge können ein Gesamtgewicht von über 3,5 t haben:
- Für diese ist ein passender Führerschein erforderlich (z. B. C1 etc.).
- Inhaber nur der Klasse B müssen vorab mit dem Vermieter klären, ob das gewünschte Fahrzeug geführt werden darf.
- Kann bei Übergabe kein gültiger, passender Führerschein vorgelegt werden, gilt das Fahrzeug als nicht abgeholt – es greifen die Stornobedingungen.
- Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den schriftlich benannten Fahrern geführt werden.
- Der Mieter hält Namen & Anschriften aller Fahrer fest und übermittelt dem Vermieter vor Übernahme Kopien von Ausweis und Führerschein.
- Für das Verhalten der Fahrer haftet der Mieter wie für eigenes Handeln.
3. Mietpreise, Mietdauer & Kilometer
- Mietpreise und ggf. Mindestmietdauer richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
- Je Buchung wird eine Servicepauschale berechnet (Höhe siehe Preisliste).
- Die Mietzeit wird je Übernachtung (Nacht) gerechnet:
- Beginn: Übernahme des Fahrzeugs
- Ende: Rücknahme durch UW6 Team UG & Co. KG
- Inklusive sind 300 km pro Miettag (Nacht).
- Jeder weitere Kilometer: 0,40 € pro km
- Rückgabe nach der vereinbarten Zeit:
- Berechnung pro angefangener Stunde gemäß Preisliste
- maximal der entsprechende Gesamttagespreis pro verspätetem Tag
- Folgeschäden/Nachforderungen Dritter wegen verspäteter Rückgabe trägt der Mieter.
- Rückgabe vor Ablauf der Mietzeit:
- Grundsätzlich ist der volle Mietpreis zu zahlen,
- es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig wieder vermietet werden.
- Das Reisemobil wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden.
- Andernfalls wird Dieselkraftstoff gemäß aktueller Preisliste berechnet.
- Treibstoff und Betriebskosten während der Mietdauer trägt der Mieter.
- Einwegmieten sind nur bei gesonderter Vereinbarung möglich.
4. Reservierung, Umbuchung & Stornierung
Reservierung
- Reservierungen sind erst nach Bestätigung durch den Vermieter verbindlich.
- Reserviert werden immer Fahrzeuggruppen, nicht konkrete Typen oder Grundrisse.
- Auf einen bestimmten Grundriss besteht kein Anspruch.
- Nach schriftlicher Reservierungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises zu leisten.
- Erst mit Anzahlung ist die Reservierung für beide Seiten verbindlich.
- Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
Stornierung / Rücktritt
Bei kundenbedingtem Rücktritt von der verbindlichen Buchung gelten folgende Stornogebühren (jeweils bezogen auf den Mietpreis):
- bis 50 Tage vor Mietbeginn: 35 %
- 49 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 75 %
- weniger als 15 Tage vor Mietbeginn: 90 %
- am Anmiettag oder bei Nichtabnahme: 100 %
Umbuchung
- Umbuchungen (im gleichen Jahr) sind bis spätestens 50 Tage vor Mietbeginn möglich,
sofern freie Kapazitäten vorhanden sind und die neue Buchung dem Umfang der alten entspricht. - Pro Umbuchung wird ein Unkostenbeitrag laut Preisliste berechnet.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Umbuchung.
5. Zahlungsbedingungen & Kaution
- Der voraussichtliche Mietpreis muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn
gebührenfrei auf dem Konto des Vermieters eingehen. - Bei verspäteter Zahlung ist der Vermieter nicht an die Buchung gebunden;
es gelten die Stornobedingungen. - Kaution bei Wohnmobilen: 1.500,00 €
- zahlbar spätestens bei Fahrzeugübernahme (bar oder per Überweisung)
- Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Mietbeginn) sind Mietpreis und Kaution sofort fällig.
- Rückzahlung der Kaution:
- nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Mietvertragsendabrechnung
- per Überweisung auf ein vom Mieter benanntes Konto
- Barauszahlung ist ausgeschlossen
- eventuelle Nachforderungen (Mehrkilometer, Schäden, Gebühren etc.) werden verrechnet
- bis zur endgültigen Klärung kann die Kaution zurückbehalten werden
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach gesetzlichen Bestimmungen erhoben.
6. Übergabe & Rückgabe
- Vor Fahrtantritt nimmt der Mieter an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung teil.
- Es wird ein Übergabeprotokoll (Check-out) erstellt und von beiden Parteien unterschrieben.
- Ohne Einweisung kann der Vermieter die Fahrzeugübergabe verweigern.
- Verzögerungen durch den Mieter (z. B. verspätetes Erscheinen) gehen zu dessen Lasten.
Rückgabe:
- Bei Rückgabe erfolgt gemeinsam mit dem Vermieter eine Abnahme und Prüfung des Fahrzeugs.
- Es wird ein Rückgabeprotokoll (Check-in) erstellt und von beiden Parteien unterschrieben.
- Schäden, die im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt waren, aber bei Rückgabe festgestellt werden,
gehen zu Lasten des Mieters. - Es gelten die im Mietvertrag vereinbarten Übergabe- und Rückgabezeiten.
Reinigung & Tanks:
- Alle Reisemobile werden innen sauber übergeben und sind im gleichen Zustand zurückzugeben.
- Eine eventuell notwendige Nachreinigung geht zu Lasten des Mieters.
- Nicht entleerte WC- oder Abwassertanks werden pauschal mit 150,00 € berechnet.
Ersatzfahrzeug:
- Kann das gebuchte Fahrzeug nicht bereitgestellt werden,
kann der Vermieter ein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung stellen. - Wird ein kleineres Fahrzeug akzeptiert, wird die Mietpreisdifferenz erstattet.
7. Verbotene Nutzungen & Sorgfaltspflichten
Verbotene Nutzungen:
Das Fahrzeug darf insbesondere nicht verwendet werden:
- für motorsportliche Veranstaltungen oder Fahrzeugtests
- zum Transport leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe
- zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten
- zur Weitervermietung oder gewerblichen Personenbeförderung
- für Nutzungen, die über den vertraglich vereinbarten Gebrauch hinausgehen
- für das Befahren von dafür nicht vorgesehenem Gelände
Sorgfaltspflichten:
Der Mieter hat das Fahrzeug zu behandeln, als wäre er selbst der auf Werterhalt bedachte Eigentümer.
Dazu gehört u. a.:
- Schutz vor wetterbedingten Schäden (z. B. Sturm, Hagel, Frost)
- sicheres Abstellen, ordnungsgemäßes Verschließen
- Beachtung von Warn- und Kontrollleuchten gemäß Betriebsanleitung
- vor längeren Fahrten: Kontrolle von Ölstand & Reifendruck
Rauchverbot & Haustiere:
- Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge – Rauchen im Fahrzeug ist verboten.
- Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich untersagt, sofern im Mietvertrag nichts anderes steht.
- Entstehende Reinigungs-, Entlüftungs- und ggf. Ausfallkosten (Nichtvermietbarkeit) trägt der Mieter.
Optische/technische Änderungen:
- Technische oder optische Änderungen am Fahrzeug sind nicht gestattet.
Bei nachgewiesenen Verstößen gegen 7.1–7.3 kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.
8. Verhalten bei Unfall oder Schaden
- Bei Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden ist sofort die Polizei zu verständigen
und der Vermieter über die im Mietvertrag angegebene Nummer zu informieren. - Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
- Der Mieter erstellt, auch bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen Unfallbericht mit Skizze.
- Wird kein Bericht erstellt und verweigert die Versicherung dadurch die Regulierung,
ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. - Der Unfallbericht ist spätestens bei Fahrzeugrückgabe vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu übergeben und muss enthalten:
- Namen & Anschriften aller Beteiligten und Zeugen
- amtliche Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
9. Auslandsfahrten
- Erlaubt sind Fahrten innerhalb der geographischen Grenzen Europas
sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören, mit Ausnahme insbesondere von:- Russland, Weißrussland, Ukraine
- Bulgarien, Rumänien
- Türkei
- Island, Grönland
- Kanarische Inseln, Madeira, Azoren
- Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind grundsätzlich verboten.
- Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
- Der Mieter ist selbst verpflichtet, sich über alle Verkehrsvorschriften der bereisten Länder zu informieren und diese einzuhalten.
- Bei Verstößen gegen die Vorgaben für Auslandsfahrten verlieren Versicherungen und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit.
10. Mängel am Reisemobil
- Schadenersatzansprüche für Mängel, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.
- Nach Mietbeginn festgestellte Mängel sind unverzüglich per E-Mail und bei Rückgabe schriftlich anzuzeigen.
- Später angezeigte Mängel begründen keine Ansprüche,
es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche (verdeckte) Mängel.
11. Reparaturen
- Notwendige Reparaturen zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft bis 100,00 € können im Einzelfall
ohne Rücksprache durch eine Fachwerkstatt durchgeführt werden. - Voraussetzung für Kostenerstattung:
- Vorlage des Originalbelegs
- Übergabe der getauschten Teile am Mietende
- Eigenleistungen des Mieters werden nicht erstattet.
- Reifenschäden sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Bei vom Vermieter zu vertretenden Mängeln ist dieser unverzüglich zu informieren und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren; länderspezifische Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Vermieters.
12. Ersatzfahrzeug
- Kann das Fahrzeug der gebuchten Kategorie nicht bereitgestellt werden,
kann der Vermieter ein vergleichbares oder größeres Fahrzeug stellen – ohne Mehrkosten für den Mieter. - Eine Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist dann ausgeschlossen,
außer das Ersatzfahrzeug wird verweigert, verzögert oder die Stellung schlägt fehl. - Mehrkosten (z. B. Maut, Fährkosten, Treibstoff) durch ein größeres Fahrzeug trägt der Mieter.
- Bei akzeptiertem Fahrzeug einer kleineren Kategorie wird die Preisdifferenz erstattet.
- Wird das Fahrzeug durch Verschulden des Mieters zerstört oder unbenutzbar,
kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeugs verweigern;
eine Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist dann ausgeschlossen.
13. Haftung des Mieters & Versicherung
- Das Fahrzeug ist voll- und teilkaskoversichert.
- Selbstbeteiligung:
- 1.000,00 € je Teilkaskoschaden
- 1.000,00 € je Vollkaskoschaden
- Die Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen, aber über Zusatzversicherungen reduziert werden.
Die Haftungsfreistellung entfällt bzw. der Mieter haftet voll, insbesondere wenn:
- Schäden durch gesundheits-, medikament-, drogen- oder alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit entstehen
- Fahrerflucht begangen wird
- die Polizei entgegen Ziff. 8 nicht hinzugezogen wird
- Pflichten aus Ziff. 8 verletzt werden
- verbotene Nutzungen (Ziff. 7.1) vorliegen
- Sorgfaltspflichten (Ziff. 7.2) verletzt werden
- unberechtigte Fahrer das Fahrzeug führen
- Fahrzeugabmessungen (Höhe/Breite) oder Zuladungsbestimmungen missachtet werden
Gebühren, Bußgelder & Verwaltung:
- Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung entstehenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen,
sofern diese nicht auf Verschulden des Vermieters beruhen. - Der Vermieter kann diese Beträge von der Kaution einbehalten oder separat berechnen.
- Zusätzlich gelten Bearbeitungsgebühren gemäß Preisliste.
Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
14. Haftung des Vermieters & Verjährung
- Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs für einen vom Mieter geplanten Spezialzweck.
- Haftung:
- unbeschränkt bei Vorsatz & grober Fahrlässigkeit
- bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden
- Keine Haftungsbegrenzung:
- bei Ansprüchen nach Produkthaftungsgesetz
- bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit
Verjährung bestimmter Schadenersatzansprüche erfolgt grundsätzlich innerhalb 1 Jahres,
in anderen Fällen (mit Ausnahmen) innerhalb von 5 Jahren ab Anspruchsentstehung.
15. Speicherung & Weitergabe von Personendaten
- Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten einverstanden.
- Der Vermieter darf diese Daten im Rahmen eines zentralen Warnsystems und an Dritte mit berechtigtem Interesse weitergeben, z. B.:
- bei falschen Angaben
- bei Nichtrückgabe des Fahrzeugs innerhalb von 24 Stunden nach Mietende
- bei gerichtlichen Mahnverfahren
- bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten
16. Mitnahme von Haustieren
- Die Mitnahme von Haustieren ist nur mit Einverständnis des Vermieters erlaubt
und nur in den dafür vorgesehenen Bereichen des Wohnmobils zulässig.
17. GPS-Ortung
- Die Fahrzeuge des Vermieters sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.
18. Gerichtsstand
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist Panketal Gerichtsstand.
19. Hinweis zur Streitbeilegung
- Über die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission
kann der Mieter Beschwerden elektronisch einreichen; diese werden an den Vermieter weitergeleitet. - Der konkrete Link ergibt sich aus den AGB des Vermieters.
Wichtiger Hinweis
Diese Seite ist eine verständliche Zusammenfassung der Mietbedingungen von UW6 Team UG & Co. KG und ersetzt nicht die vollständigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Maßgeblich für das Vertragsverhältnis sind ausschließlich die AGB des Vermieters.


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| Ort | Panketal |
| Freikilometer | - km |
| Saison | - |
| Dauer | - Nächte |
| Gesamtpreis | |
| Kaution | 1.500,00 € |
