Führerscheinklasse B
ab 119 €
pro Nacht
Technische Angaben
- Hersteller (Wohnmobilmarke)Challenger
- Model380 Graphite Ultimate
- Hersteller (Chassis)Sonstiges
- HauptkategorieTeil-Integriert
- Davon mit Isofix-
- Sitzplätze mit Gurt5
- Zulässiges Gesamtgewichtbis 3.500 Kg
- Gewicht in fahrbereitem Zustand
- Baujahrnull
- Länge719 cm
- Breite234 cm
- Höhe292 cm
- Leistung(PS) 170
- Kraftstoffdiesel
- AntriebsartZweirad
- Anzahl der Gänge6
- SchaltungAutomatikgetriebe
- Kraftstofftank100 L
- Frischwassertank100 L
- Abwassertank100 L
- Achsen2
- Verbrauch pro 100km10 L/100km
- Schadstoffklasseeuro5
- UmnweltplakateGrün
Komfortmerkmale & Extras
- Waschbecken
- Dusche
- Toilette
- Solarzellen
- Fußbodenheizung
- Dieselheizung
- Versorgerbatterie
- Wasseranschluss
- Klimaanlage Fahrerhaus
- Warmwasser
- Wintertauglich
- Frischwassertank
- Abwassertank
- Radio
- Bluetooth
- USB-Anschluss
- MP3-Anschluss
- Navigation
- Herd
- Spüle
- Kühlschrank
- Gefrierfach
- Einzelbetten
- Markise
- Fahrradträger
- Geschirrset
- Getrennter Schlafbereich
- TV
- Dachluke
- Audio System
- Campingset
- SAT-Anlage
- Haustiere erlaubt
- Heckgarage
- Rückfahrkamera
- Zentralverriegelung
- Servolenkung
- ABS
- Tempomat
- ESP
Detaillierte Beschreibung
Preisgestaltung
Haupt-Saison
25. Juli - 13. September
Vermietung ab 7 Nächte
Standard-Saison
Vermietung ab 4 Nächte
Neben-Saison
1. Januar - 30. April
Vermietung ab 4 Nächte
Öffnungszeiten
Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen – Wichtige Informationen für Mieter
1. Berechtigte Fahrer
Reisemobile bis 3,5 Tonnen zGG
- Mindestalter: 21 Jahre
- Führerschein Klasse B (oder III), seit mindestens 1 Jahr gültig
Reisemobile über 3,5 Tonnen zGG
- Mindestalter: 25 Jahre
- Führerschein Klasse C1 (oder III), seit mindestens 3 Jahren gültig
Weitere Fahrer können bis zur Fahrzeugübernahme schriftlich angemeldet werden. Hierfür kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.
2. Erforderliche Dokumente bei Übernahme
Folgende Dokumente müssen vor der Fahrzeugübergabe vorgelegt werden:
- Gültiger Führerschein (für jeden eingetragenen Fahrer)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ohne vollständige Dokumente kann die Übergabe nicht stattfinden.
3. Nutzung des Reisemobils
- Das Fahrzeug darf ausschließlich im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
- Zuladungsgrenzen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite, Länge) und Verkehrsvorschriften sind einzuhalten.
- Öl-, Wasserstand und Reifendruck sind regelmäßig zu kontrollieren.
- Das Fahrzeug ist bei Abwesenheit stets ordnungsgemäß zu verschließen.
- Es handelt sich um ein Nichtraucherfahrzeug. Bei Verstoß wird eine Pauschale von 500 € erhoben.
Nicht gestattet ist die Nutzung für:
- Motorsportliche Zwecke oder Fahrzeugtests
- Gewerbliche Personenbeförderung
- Weitervermietung oder Verleih
- Fahrschulübungen
- Beförderung gefährlicher Stoffe
4. Fahrten ins Ausland
- Innereuropäische Fahrten sind grundsätzlich gestattet.
- Nicht gestattet ohne vorherige Genehmigung: Bulgarien, Grönland, Island, Rumänien, Russland, Türkei, Ukraine, Kanarische Inseln, Madeira, Azoren sowie außereuropäisches Ausland.
- Fahrten in Krisen- und Kriegsgebiete sind generell untersagt.
- Der Mieter ist eigenverantwortlich für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften der besuchten Länder.
5. Mietpreis & Kosten
- Der Mietpreis wird pro Nacht berechnet und kann je nach Saison variieren.
- Im Mietpreis enthalten: Kfz-Versicherung, Wartung und Verschleißreparaturen.
- Nicht enthalten: Kraftstoff, Maut, Parkgebühren, Camping-/Stellplatzgebühren, Fährkosten, Bußgelder und sonstige Betriebskosten.
- Mehrkilometer werden mit 0,39 € pro km berechnet.
Vorzeitige Rückgabe
Bei Rückgabe vor Ablauf der Mietzeit bleibt der volle Mietpreis geschuldet, es sei denn, das Fahrzeug kann im Restzeitraum anderweitig vermietet werden.
Verspätete Rückgabe
Für die Dauer der Vorenthaltung wird mindestens der vereinbarte Mietpreis als Nutzungsentschädigung berechnet.
6. Servicepauschale
Pro Anmietung wird eine einmalige Servicepauschale erhoben. Diese umfasst:
- Gründliche Einweisung in das Reisemobil
- Übergabe im betriebsbereiten Zustand
- Eine gefüllte Propangasflasche
- Außenreinigung bei Rückgabe
7. Kaution
- Vor der Fahrzeugübernahme ist eine Kaution zu hinterlegen (bar, Kreditkarte oder EC-Karte).
- Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Endabrechnung erstattet.
- Zusatzkosten (Reinigung, Mehrkilometer, Betankung, Schäden) werden mit der Kaution verrechnet.
8. Zahlungsbedingungen
| Zeitpunkt | Zahlung | |---|---| | Bei Vertragsschluss (innerhalb 7 Bankarbeitstagen) | 20 % Anzahlung | | Spätestens 14 Tage vor Mietbeginn | Restlicher Mietpreis + Servicepauschale | | Bei Fahrzeugübernahme | Kaution |
9. Stornierungsbedingungen
| Zeitpunkt der Stornierung | Stornogebühr | |---|---| | Bis 61 Tage vor Mietbeginn | 20 % des Mietpreises (mind. 200 €) | | 60–30 Tage vor Mietbeginn | 40 % des Mietpreises | | 29–15 Tage vor Mietbeginn | 80 % des Mietpreises | | Weniger als 15 Tage vor Mietbeginn | 90 % des Mietpreises |
- Eine Stornierung ist nur in Text- oder Schriftform wirksam.
- Wird das Fahrzeug im Stornierungszeitraum anderweitig vermietet, werden die Einnahmen angerechnet.
- Bei Nichtinanspruchnahme ohne Stornierung werden mindestens 90 % des Mietpreises fällig.
10. Übergabe & Rückgabe
Übergabe
- Gemeinsame Prüfung des Fahrzeugs und Zubehörs mit Übergabeprotokoll.
- Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben.
Rückgabe
- Fahrzeug ist von innen gereinigt und vollgetankt zurückzugeben.
- Rückgabe am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt, innerhalb der Geschäftszeiten.
- Einwegmieten sind nicht möglich.
Bei nicht vollgetankter Rückgabe:
- 2,50 € pro fehlendem Liter Kraftstoff
- 50 € Aufwandspauschale
Bei unzureichender Innenreinigung:
- Es wird eine Reinigungspauschale berechnet (ebenso bei verschmutzter Toilette/Fäkaltank).
11. Versicherung & Haftung
- Haftpflichtversicherung: Unbegrenzte Deckung für Sach-/Vermögensschäden, bis 8 Mio. € für Personenschäden.
- Vollkaskoversicherung: Selbstbeteiligung max. 1.500 € pro Schadenfall.
Haftung des Mieters
- Bei leichter Fahrlässigkeit: Haftung bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.
- Bei grober Fahrlässigkeit: Haftung richtet sich nach Schwere des Verschuldens, bis zum Gesamtschaden.
- Bei Vorsatz: Volle Haftung, keine Beschränkung auf Selbstbehalt.
Kein Haftungsschutz durch Selbstbehalt bei:
- Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- Vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Unterlassen der Polizeihinzuziehung
Nicht versicherte Schäden (z. B. Reifenschäden, Verkehrsdelikte):
- Der Mieter haftet in voller Höhe.
12. Verhalten bei Unfällen & Schäden
- Sofort Polizei rufen und am Unfallort bleiben.
- Vermieter unverzüglich informieren.
- Schriftlichen Unfallbericht erstellen mit: Namen, Anschriften der Beteiligten und Zeugen, Kennzeichen.
- Kein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten abgeben.
- Auch geringfügige Schäden sind spätestens bei Rückgabe zu melden.
13. Reparaturen während der Mietzeit
- Reparaturen zur Betriebs- und Verkehrssicherheit bis 150 € können eigenständig bei einer Fachwerkstatt beauftragt werden.
- Größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters.
- Originalbelege und ausgetauschte Teile aufbewahren.
- Reifenschäden sind hiervon ausgenommen (Mieterhaftung).
14. Ersatzfahrzeug
- Bei unverschuldetem Ausfall kann ein vergleichbares oder größeres Ersatzfahrzeug gestellt werden.
- Eventuelle Mehrkosten (Fähre, Maut, Betriebskosten) durch ein größeres Fahrzeug trägt der Mieter.
- Bei Bereitstellung eines günstigeren Fahrzeugs wird die Preisdifferenz erstattet.
15. Haustiere
- Mitnahme nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
- Der Mieter trägt die volle Verantwortung für art- und sachgerechten Transport.
- Für Schäden durch mitgeführte Tiere haftet der Mieter.
16. Kinder & Mitfahrer
- Die Vorschriften des § 21 StVO (Sicherung von Kindern bis 12 Jahre) sind zwingend einzuhalten.
Stand: 10/2024


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| Ort | Walldürn |
| Freikilometer | - km |
| Saison | - |
| Dauer | - Nächte |
| Gesamtpreis | |
| Kaution | 1.500,00 € |
